Unter E-Government (dt. E-Regierung) im weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien. E-Government fasst somit E-Administration und E-Democracy zusammen. Rechtliche Grundlage ist in Deutschland das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG).

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  • Unter E-Government (dt. E-Regierung) im weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien. E-Government fasst somit E-Administration und E-Democracy zusammen. Rechtliche Grundlage ist in Deutschland das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG). (de)
  • Unter E-Government (dt. E-Regierung) im weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien. E-Government fasst somit E-Administration und E-Democracy zusammen. Rechtliche Grundlage ist in Deutschland das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG). (de)
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