Die Dzodzi-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990. Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht europarechtliche Vorschriften entsprechend für anwendbar erklärt werden, obwohl das Europarecht den Sachverhalt nicht unmittelbar regelt. Das Urteil ist damit wichtig für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes und damit auch für die Reichweite der Wirkung des Europarechtes. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass er im Vorabentscheidungsverfahren die Kompetenz zur Entscheidung besitze, wenn Gerichte der Mitgliedstaaten ihm Fälle vorlegen und er nicht prüfe, ob dieser Vorlage ein rein interner Rechtsstreit zugru

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  • Die Dzodzi-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990. Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht europarechtliche Vorschriften entsprechend für anwendbar erklärt werden, obwohl das Europarecht den Sachverhalt nicht unmittelbar regelt. Das Urteil ist damit wichtig für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes und damit auch für die Reichweite der Wirkung des Europarechtes. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass er im Vorabentscheidungsverfahren die Kompetenz zur Entscheidung besitze, wenn Gerichte der Mitgliedstaaten ihm Fälle vorlegen und er nicht prüfe, ob dieser Vorlage ein rein interner Rechtsstreit zugrundeliege. An dieses Urteil knüpft die sogenannte Dzodzi-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an. (de)
  • Die Dzodzi-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990. Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht europarechtliche Vorschriften entsprechend für anwendbar erklärt werden, obwohl das Europarecht den Sachverhalt nicht unmittelbar regelt. Das Urteil ist damit wichtig für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes und damit auch für die Reichweite der Wirkung des Europarechtes. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass er im Vorabentscheidungsverfahren die Kompetenz zur Entscheidung besitze, wenn Gerichte der Mitgliedstaaten ihm Fälle vorlegen und er nicht prüfe, ob dieser Vorlage ein rein interner Rechtsstreit zugrundeliege. An dieses Urteil knüpft die sogenannte Dzodzi-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an. (de)
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  • Die Dzodzi-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990. Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht europarechtliche Vorschriften entsprechend für anwendbar erklärt werden, obwohl das Europarecht den Sachverhalt nicht unmittelbar regelt. Das Urteil ist damit wichtig für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes und damit auch für die Reichweite der Wirkung des Europarechtes. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass er im Vorabentscheidungsverfahren die Kompetenz zur Entscheidung besitze, wenn Gerichte der Mitgliedstaaten ihm Fälle vorlegen und er nicht prüfe, ob dieser Vorlage ein rein interner Rechtsstreit zugru (de)
  • Die Dzodzi-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990. Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht europarechtliche Vorschriften entsprechend für anwendbar erklärt werden, obwohl das Europarecht den Sachverhalt nicht unmittelbar regelt. Das Urteil ist damit wichtig für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes und damit auch für die Reichweite der Wirkung des Europarechtes. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass er im Vorabentscheidungsverfahren die Kompetenz zur Entscheidung besitze, wenn Gerichte der Mitgliedstaaten ihm Fälle vorlegen und er nicht prüfe, ob dieser Vorlage ein rein interner Rechtsstreit zugru (de)
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