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- In Deutschland, der Schweiz und in Österreich gelten jeweils eigenständige Druckgeräteverordnungen. Sie setzen die Richtlinie 2014/68/EU, die die zuvor geltende Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte ersetzt, in nationales Recht um. Die Druckgeräteverordnung regelt das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten. Voraussetzungen für das Inverkehrbringen sind unter anderem, dass der Hersteller
* die Druckgeräte mit der CE-Kennzeichnung versieht,
* dem Druckgerät eine EG-Konformitätserklärung und
* eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beifügt. Diese Verordnung gründet in Deutschland auf § 8 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes. (de)
- In Deutschland, der Schweiz und in Österreich gelten jeweils eigenständige Druckgeräteverordnungen. Sie setzen die Richtlinie 2014/68/EU, die die zuvor geltende Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte ersetzt, in nationales Recht um. Die Druckgeräteverordnung regelt das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten. Voraussetzungen für das Inverkehrbringen sind unter anderem, dass der Hersteller
* die Druckgeräte mit der CE-Kennzeichnung versieht,
* dem Druckgerät eine EG-Konformitätserklärung und
* eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beifügt. Diese Verordnung gründet in Deutschland auf § 8 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes. (de)
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prop-de:frühererTitel
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- Vierzehnte Verordnung zum Geräte-
- und Produktsicherheitsgesetz
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prop-de:inkrafttretedatum
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prop-de:inkrafttreten
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prop-de:inkrafttretenletzteänderung
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prop-de:inkrafttretenneufassung
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- § 12 am 1. Juni 2015
- überw. 19. Juli 2016
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prop-de:kurztitel
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prop-de:langtitel
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- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Druckgeräte
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prop-de:letzteänderung
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- Art. 2 VO vom 6. April 2016
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prop-de:neufassung
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prop-de:titel
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- Druckgeräteverordnung
- Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
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- In Deutschland, der Schweiz und in Österreich gelten jeweils eigenständige Druckgeräteverordnungen. Sie setzen die Richtlinie 2014/68/EU, die die zuvor geltende Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte ersetzt, in nationales Recht um. Die Druckgeräteverordnung regelt das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten. Voraussetzungen für das Inverkehrbringen sind unter anderem, dass der Hersteller
* die Druckgeräte mit der CE-Kennzeichnung versieht,
* dem Druckgerät eine EG-Konformitätserklärung und
* eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beifügt. (de)
- In Deutschland, der Schweiz und in Österreich gelten jeweils eigenständige Druckgeräteverordnungen. Sie setzen die Richtlinie 2014/68/EU, die die zuvor geltende Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte ersetzt, in nationales Recht um. Die Druckgeräteverordnung regelt das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten. Voraussetzungen für das Inverkehrbringen sind unter anderem, dass der Hersteller
* die Druckgeräte mit der CE-Kennzeichnung versieht,
* dem Druckgerät eine EG-Konformitätserklärung und
* eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beifügt. (de)
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- Druckgeräteverordnung (de)
- Druckgeräteverordnung (de)
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