Diya (arabisch دية) ist nach dem islamischen Recht (Fiqh) die Ausgleichszahlung, die im Falle einer Schädigung von Leib oder Leben einer Person von der Familie oder Sippe des Schädigenden an die Opferfamilie oder -sippe statt Wiedervergeltung gezahlt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist oder nicht. Auch ein Mord kann lediglich mit einer Diya geahndet werden. Dieses Recht wird heute noch in verschiedenen islamischen Staaten angewandt, beispielsweise in Iran, in Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.

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  • Diya (arabisch دية) ist nach dem islamischen Recht (Fiqh) die Ausgleichszahlung, die im Falle einer Schädigung von Leib oder Leben einer Person von der Familie oder Sippe des Schädigenden an die Opferfamilie oder -sippe statt Wiedervergeltung gezahlt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist oder nicht. Auch ein Mord kann lediglich mit einer Diya geahndet werden. Dieses Recht wird heute noch in verschiedenen islamischen Staaten angewandt, beispielsweise in Iran, in Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Opferfamilie muss nach islamischem Recht die Möglichkeit der Vergeltung angeboten werden. Dies kann durch Wiedervergeltung mit der gleichen Tat bis hin zur Hinrichtung des Täters geschehen. Die Familie des Opfers wird allerdings durch das islamische Recht dazu angehalten, darauf zu verzichten und stattdessen die Diya zu verlangen. Für Nichtmuslime, die nicht im Gebiet des Islam leben, und die keinen Schutzbrief (Aman) haben, die so genannten Ḥarbīs, ist kein Blutgeld zu entrichten, da ihre Tötung nach islamischem Recht zulässig ist. (de)
  • Diya (arabisch دية) ist nach dem islamischen Recht (Fiqh) die Ausgleichszahlung, die im Falle einer Schädigung von Leib oder Leben einer Person von der Familie oder Sippe des Schädigenden an die Opferfamilie oder -sippe statt Wiedervergeltung gezahlt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist oder nicht. Auch ein Mord kann lediglich mit einer Diya geahndet werden. Dieses Recht wird heute noch in verschiedenen islamischen Staaten angewandt, beispielsweise in Iran, in Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Opferfamilie muss nach islamischem Recht die Möglichkeit der Vergeltung angeboten werden. Dies kann durch Wiedervergeltung mit der gleichen Tat bis hin zur Hinrichtung des Täters geschehen. Die Familie des Opfers wird allerdings durch das islamische Recht dazu angehalten, darauf zu verzichten und stattdessen die Diya zu verlangen. Für Nichtmuslime, die nicht im Gebiet des Islam leben, und die keinen Schutzbrief (Aman) haben, die so genannten Ḥarbīs, ist kein Blutgeld zu entrichten, da ihre Tötung nach islamischem Recht zulässig ist. (de)
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  • Diya (arabisch دية) ist nach dem islamischen Recht (Fiqh) die Ausgleichszahlung, die im Falle einer Schädigung von Leib oder Leben einer Person von der Familie oder Sippe des Schädigenden an die Opferfamilie oder -sippe statt Wiedervergeltung gezahlt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist oder nicht. Auch ein Mord kann lediglich mit einer Diya geahndet werden. Dieses Recht wird heute noch in verschiedenen islamischen Staaten angewandt, beispielsweise in Iran, in Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. (de)
  • Diya (arabisch دية) ist nach dem islamischen Recht (Fiqh) die Ausgleichszahlung, die im Falle einer Schädigung von Leib oder Leben einer Person von der Familie oder Sippe des Schädigenden an die Opferfamilie oder -sippe statt Wiedervergeltung gezahlt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist oder nicht. Auch ein Mord kann lediglich mit einer Diya geahndet werden. Dieses Recht wird heute noch in verschiedenen islamischen Staaten angewandt, beispielsweise in Iran, in Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. (de)
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  • Diya (Islam) (de)
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