Das Diskontinuitätsprinzip beschreibt die sachliche, personelle und organisatorische Erneuerung nach Ablauf einer Legislaturperiode. Die Anwendung des Diskontinuitätsprinzips ist in vielen nationalen Parlamenten üblich. Auch in Deutschland gilt das Diskontinuitätsprinzip für den Bundestag. Die organisatorische Diskontinuität betrifft Organe und Untergliederungen des Bundestages. Diese Gruppen, wie beispielsweise Fraktionen, Ausschüsse oder auch die Enquete-Kommissionen bestehen jeweils nur für eine Legislaturperiode und müssen vom neu gewählten Bundestag auch neu gebildet werden.

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  • Das Diskontinuitätsprinzip beschreibt die sachliche, personelle und organisatorische Erneuerung nach Ablauf einer Legislaturperiode. Die Anwendung des Diskontinuitätsprinzips ist in vielen nationalen Parlamenten üblich. Auch in Deutschland gilt das Diskontinuitätsprinzip für den Bundestag. Die sachliche Diskontinuität besagt, dass Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind, nach Ablauf dieser Periode automatisch verfallen. Sollte das Vorhaben weiterhin angestrebt werden, muss das Gesetzgebungsverfahren – angefangen bei der Gesetzesinitiative – in der folgenden Legislaturperiode neu beginnen. Die personelle Diskontinuität bedeutet im Falle des Bundestages, dass nach der Bundestagswahl ein neuer Bundestag zusammentritt, die bisherigen Abgeordneten ihr Mandat verlieren. Da die demokratische Legitimation des Parlaments durch das Volk jeweils nur für eine Legislaturperiode gilt, bestehen für den neu gewählten Bundestag keine Verpflichtungen gegenüber seinem Vorgänger. Die organisatorische Diskontinuität betrifft Organe und Untergliederungen des Bundestages. Diese Gruppen, wie beispielsweise Fraktionen, Ausschüsse oder auch die Enquete-Kommissionen bestehen jeweils nur für eine Legislaturperiode und müssen vom neu gewählten Bundestag auch neu gebildet werden. (de)
  • Das Diskontinuitätsprinzip beschreibt die sachliche, personelle und organisatorische Erneuerung nach Ablauf einer Legislaturperiode. Die Anwendung des Diskontinuitätsprinzips ist in vielen nationalen Parlamenten üblich. Auch in Deutschland gilt das Diskontinuitätsprinzip für den Bundestag. Die sachliche Diskontinuität besagt, dass Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind, nach Ablauf dieser Periode automatisch verfallen. Sollte das Vorhaben weiterhin angestrebt werden, muss das Gesetzgebungsverfahren – angefangen bei der Gesetzesinitiative – in der folgenden Legislaturperiode neu beginnen. Die personelle Diskontinuität bedeutet im Falle des Bundestages, dass nach der Bundestagswahl ein neuer Bundestag zusammentritt, die bisherigen Abgeordneten ihr Mandat verlieren. Da die demokratische Legitimation des Parlaments durch das Volk jeweils nur für eine Legislaturperiode gilt, bestehen für den neu gewählten Bundestag keine Verpflichtungen gegenüber seinem Vorgänger. Die organisatorische Diskontinuität betrifft Organe und Untergliederungen des Bundestages. Diese Gruppen, wie beispielsweise Fraktionen, Ausschüsse oder auch die Enquete-Kommissionen bestehen jeweils nur für eine Legislaturperiode und müssen vom neu gewählten Bundestag auch neu gebildet werden. (de)
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  • Das Diskontinuitätsprinzip beschreibt die sachliche, personelle und organisatorische Erneuerung nach Ablauf einer Legislaturperiode. Die Anwendung des Diskontinuitätsprinzips ist in vielen nationalen Parlamenten üblich. Auch in Deutschland gilt das Diskontinuitätsprinzip für den Bundestag. Die organisatorische Diskontinuität betrifft Organe und Untergliederungen des Bundestages. Diese Gruppen, wie beispielsweise Fraktionen, Ausschüsse oder auch die Enquete-Kommissionen bestehen jeweils nur für eine Legislaturperiode und müssen vom neu gewählten Bundestag auch neu gebildet werden. (de)
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  • Diskontinuitätsprinzip (de)
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