Der Disibodenberger Vertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach, der am 21. Februar 1541 zwischen Pfalz-Simmern und Pfalz-Zweibrücken als Präsumptiv-Erben der Kurpfalz und der Kurfürstenwürde geschlossen wurde. Er war innerhalb dieser Familie der erste von mehreren Verträgen, in dem die Erbfolge und das Erbe geregelt wurden. Das Kloster Disibodenberg diente den Verhandlungsparteien als Beratungssitz. Kurpfalz selbst und die übrigen Agnaten wurden vom Inhalt des Vertrages zunächst nicht in Kenntnis gesetzt.

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  • Der Disibodenberger Vertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach, der am 21. Februar 1541 zwischen Pfalz-Simmern und Pfalz-Zweibrücken als Präsumptiv-Erben der Kurpfalz und der Kurfürstenwürde geschlossen wurde. Er war innerhalb dieser Familie der erste von mehreren Verträgen, in dem die Erbfolge und das Erbe geregelt wurden. Das Kloster Disibodenberg diente den Verhandlungsparteien als Beratungssitz. Kurpfalz selbst und die übrigen Agnaten wurden vom Inhalt des Vertrages zunächst nicht in Kenntnis gesetzt. (de)
  • Der Disibodenberger Vertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach, der am 21. Februar 1541 zwischen Pfalz-Simmern und Pfalz-Zweibrücken als Präsumptiv-Erben der Kurpfalz und der Kurfürstenwürde geschlossen wurde. Er war innerhalb dieser Familie der erste von mehreren Verträgen, in dem die Erbfolge und das Erbe geregelt wurden. Das Kloster Disibodenberg diente den Verhandlungsparteien als Beratungssitz. Kurpfalz selbst und die übrigen Agnaten wurden vom Inhalt des Vertrages zunächst nicht in Kenntnis gesetzt. (de)
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  • Der Disibodenberger Vertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach, der am 21. Februar 1541 zwischen Pfalz-Simmern und Pfalz-Zweibrücken als Präsumptiv-Erben der Kurpfalz und der Kurfürstenwürde geschlossen wurde. Er war innerhalb dieser Familie der erste von mehreren Verträgen, in dem die Erbfolge und das Erbe geregelt wurden. Das Kloster Disibodenberg diente den Verhandlungsparteien als Beratungssitz. Kurpfalz selbst und die übrigen Agnaten wurden vom Inhalt des Vertrages zunächst nicht in Kenntnis gesetzt. (de)
  • Der Disibodenberger Vertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach, der am 21. Februar 1541 zwischen Pfalz-Simmern und Pfalz-Zweibrücken als Präsumptiv-Erben der Kurpfalz und der Kurfürstenwürde geschlossen wurde. Er war innerhalb dieser Familie der erste von mehreren Verträgen, in dem die Erbfolge und das Erbe geregelt wurden. Das Kloster Disibodenberg diente den Verhandlungsparteien als Beratungssitz. Kurpfalz selbst und die übrigen Agnaten wurden vom Inhalt des Vertrages zunächst nicht in Kenntnis gesetzt. (de)
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  • Disibodenberger Vertrag (de)
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