Dirimierung (von lat. dirimere = (unter-)scheiden) ist eine vor allem in Österreich gebräuchliche Bezeichnung für den Vorgang, bei Stimmengleichstand ein Abstimmungsergebnis herbeizuführen. Darf in einem Gremium der Vorsitzende mit seiner Stimme entscheiden, spricht man von Dirimierungsrecht.

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  • Dirimierung (von lat. dirimere = (unter-)scheiden) ist eine vor allem in Österreich gebräuchliche Bezeichnung für den Vorgang, bei Stimmengleichstand ein Abstimmungsergebnis herbeizuführen. Darf in einem Gremium der Vorsitzende mit seiner Stimme entscheiden, spricht man von Dirimierungsrecht. Beispielsweise ist nach der Geschäftsordnung der „Österreichischen Katholikendatei“ der Vorsitzende bei Stimmengleichheit in einer beschlussfassenden Versammlung berechtigt zu dirimieren. Auch in den Sitzungen des Salzburger Gemeinderats entscheidet bei Stimmengleichheit die zuletzt abzugebende Stimme der/des Vorsitzenden. (de)
  • Dirimierung (von lat. dirimere = (unter-)scheiden) ist eine vor allem in Österreich gebräuchliche Bezeichnung für den Vorgang, bei Stimmengleichstand ein Abstimmungsergebnis herbeizuführen. Darf in einem Gremium der Vorsitzende mit seiner Stimme entscheiden, spricht man von Dirimierungsrecht. Beispielsweise ist nach der Geschäftsordnung der „Österreichischen Katholikendatei“ der Vorsitzende bei Stimmengleichheit in einer beschlussfassenden Versammlung berechtigt zu dirimieren. Auch in den Sitzungen des Salzburger Gemeinderats entscheidet bei Stimmengleichheit die zuletzt abzugebende Stimme der/des Vorsitzenden. (de)
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  • Dirimierung (von lat. dirimere = (unter-)scheiden) ist eine vor allem in Österreich gebräuchliche Bezeichnung für den Vorgang, bei Stimmengleichstand ein Abstimmungsergebnis herbeizuführen. Darf in einem Gremium der Vorsitzende mit seiner Stimme entscheiden, spricht man von Dirimierungsrecht. (de)
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  • Dirimierung (de)
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