Ein Direktmandat ist der Wählerauftrag, den bei einer Parlamentswahl derjenige Direktkandidat erhält, der innerhalb seines Wahlkreises die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Direktmandate werden in Demokratien vergeben, in denen entweder das Mehrheitswahlrecht gilt, wie etwa in Großbritannien, oder ein gemischtes System aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, wie in Deutschland. Das Gegenstück zum Direktmandat ist das Listenmandat.

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  • Ein Direktmandat ist der Wählerauftrag, den bei einer Parlamentswahl derjenige Direktkandidat erhält, der innerhalb seines Wahlkreises die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Direktmandate werden in Demokratien vergeben, in denen entweder das Mehrheitswahlrecht gilt, wie etwa in Großbritannien, oder ein gemischtes System aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, wie in Deutschland. Das Gegenstück zum Direktmandat ist das Listenmandat. (de)
  • Ein Direktmandat ist der Wählerauftrag, den bei einer Parlamentswahl derjenige Direktkandidat erhält, der innerhalb seines Wahlkreises die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Direktmandate werden in Demokratien vergeben, in denen entweder das Mehrheitswahlrecht gilt, wie etwa in Großbritannien, oder ein gemischtes System aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, wie in Deutschland. Das Gegenstück zum Direktmandat ist das Listenmandat. (de)
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  • Ein Direktmandat ist der Wählerauftrag, den bei einer Parlamentswahl derjenige Direktkandidat erhält, der innerhalb seines Wahlkreises die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Direktmandate werden in Demokratien vergeben, in denen entweder das Mehrheitswahlrecht gilt, wie etwa in Großbritannien, oder ein gemischtes System aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, wie in Deutschland. Das Gegenstück zum Direktmandat ist das Listenmandat. (de)
  • Ein Direktmandat ist der Wählerauftrag, den bei einer Parlamentswahl derjenige Direktkandidat erhält, der innerhalb seines Wahlkreises die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Direktmandate werden in Demokratien vergeben, in denen entweder das Mehrheitswahlrecht gilt, wie etwa in Großbritannien, oder ein gemischtes System aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, wie in Deutschland. Das Gegenstück zum Direktmandat ist das Listenmandat. (de)
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