Das diplomatische Schutzrecht bezeichnet im Völkerrecht das Recht eines Staates, seine Staatsangehörigen gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten, in erster Linie aber anderen Staaten, zu schützen. Dem Heimatstaat stehen dazu alle Mittel des völkerrechtlichen Verkehrs zur Verfügung. Diese werden auch als diplomatische Mittel bezeichnet. Das diplomatische Schutzrecht erlangt besondere Bedeutung dadurch, dass es die völkerrechtlich wichtigste Rechtsfolge der Staatsangehörigkeit darstellt. Dass es sich dabei um das Recht des Staates, nicht des Einzelnen handelt, hat der Internationale Gerichtshof im Mavrommatis-Konzessionen-Fall klargestellt. Es kann daher auch nur der Staat auf die Ausübung des diplomatischen Schutzrechts verzichten, nicht jedoch der einzelne Staatsangehörige. Dies wurde unte

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  • Das diplomatische Schutzrecht bezeichnet im Völkerrecht das Recht eines Staates, seine Staatsangehörigen gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten, in erster Linie aber anderen Staaten, zu schützen. Dem Heimatstaat stehen dazu alle Mittel des völkerrechtlichen Verkehrs zur Verfügung. Diese werden auch als diplomatische Mittel bezeichnet. Das diplomatische Schutzrecht erlangt besondere Bedeutung dadurch, dass es die völkerrechtlich wichtigste Rechtsfolge der Staatsangehörigkeit darstellt. Dass es sich dabei um das Recht des Staates, nicht des Einzelnen handelt, hat der Internationale Gerichtshof im Mavrommatis-Konzessionen-Fall klargestellt. Es kann daher auch nur der Staat auf die Ausübung des diplomatischen Schutzrechts verzichten, nicht jedoch der einzelne Staatsangehörige. Dies wurde unter anderem durch die Calvo-Doktrin versucht. Ob der betroffene Staatsangehörige ein subjektives Recht auf die Ausübung des Schutzrechts durch seinen Heimatstaat hat, richtet sich nach dessen innerstaatlichem Recht. Dies ist nur in wenigen Rechtsordnungen der Fall, da es in einer Vielzahl von Situationen denkbar ist, dass der Staat selbst kein Interesse an der Geltendmachung der Forderung seines Angehörigen hat - das ist in der Regel eine politische Frage. (de)
  • Das diplomatische Schutzrecht bezeichnet im Völkerrecht das Recht eines Staates, seine Staatsangehörigen gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten, in erster Linie aber anderen Staaten, zu schützen. Dem Heimatstaat stehen dazu alle Mittel des völkerrechtlichen Verkehrs zur Verfügung. Diese werden auch als diplomatische Mittel bezeichnet. Das diplomatische Schutzrecht erlangt besondere Bedeutung dadurch, dass es die völkerrechtlich wichtigste Rechtsfolge der Staatsangehörigkeit darstellt. Dass es sich dabei um das Recht des Staates, nicht des Einzelnen handelt, hat der Internationale Gerichtshof im Mavrommatis-Konzessionen-Fall klargestellt. Es kann daher auch nur der Staat auf die Ausübung des diplomatischen Schutzrechts verzichten, nicht jedoch der einzelne Staatsangehörige. Dies wurde unter anderem durch die Calvo-Doktrin versucht. Ob der betroffene Staatsangehörige ein subjektives Recht auf die Ausübung des Schutzrechts durch seinen Heimatstaat hat, richtet sich nach dessen innerstaatlichem Recht. Dies ist nur in wenigen Rechtsordnungen der Fall, da es in einer Vielzahl von Situationen denkbar ist, dass der Staat selbst kein Interesse an der Geltendmachung der Forderung seines Angehörigen hat - das ist in der Regel eine politische Frage. (de)
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  • Das diplomatische Schutzrecht bezeichnet im Völkerrecht das Recht eines Staates, seine Staatsangehörigen gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten, in erster Linie aber anderen Staaten, zu schützen. Dem Heimatstaat stehen dazu alle Mittel des völkerrechtlichen Verkehrs zur Verfügung. Diese werden auch als diplomatische Mittel bezeichnet. Das diplomatische Schutzrecht erlangt besondere Bedeutung dadurch, dass es die völkerrechtlich wichtigste Rechtsfolge der Staatsangehörigkeit darstellt. Dass es sich dabei um das Recht des Staates, nicht des Einzelnen handelt, hat der Internationale Gerichtshof im Mavrommatis-Konzessionen-Fall klargestellt. Es kann daher auch nur der Staat auf die Ausübung des diplomatischen Schutzrechts verzichten, nicht jedoch der einzelne Staatsangehörige. Dies wurde unte (de)
  • Das diplomatische Schutzrecht bezeichnet im Völkerrecht das Recht eines Staates, seine Staatsangehörigen gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten, in erster Linie aber anderen Staaten, zu schützen. Dem Heimatstaat stehen dazu alle Mittel des völkerrechtlichen Verkehrs zur Verfügung. Diese werden auch als diplomatische Mittel bezeichnet. Das diplomatische Schutzrecht erlangt besondere Bedeutung dadurch, dass es die völkerrechtlich wichtigste Rechtsfolge der Staatsangehörigkeit darstellt. Dass es sich dabei um das Recht des Staates, nicht des Einzelnen handelt, hat der Internationale Gerichtshof im Mavrommatis-Konzessionen-Fall klargestellt. Es kann daher auch nur der Staat auf die Ausübung des diplomatischen Schutzrechts verzichten, nicht jedoch der einzelne Staatsangehörige. Dies wurde unte (de)
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  • Diplomatisches Schutzrecht (de)
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