Dieter Gill (* 1951) ist ein deutsches Justizopfer. Er saß infolge einer Falschaussage seiner Tochter, die zum Justizirrtum des Gerichts führte, sieben Jahre lang unschuldig im Gefängnis.Er war 1996 vom Landgericht Kempten wegen Vergewaltigung seiner zum angeblichen Tatzeitpunkt (1990) zehnjährigen Tochter zu der Haftstrafe verurteilt worden. Die Tochter hatte ihre Vorwürfe erstmals im Jahre 1994 erhoben. Die sehr tiefgreifende Schilderung des Falles in der Wochenzeitung Die Zeit, unter der Überschrift "Die Lüge ihres Lebens", wurde 2014 für den Theodor-Wolff-Preis nominiert.

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  • Dieter Gill (* 1951) ist ein deutsches Justizopfer. Er saß infolge einer Falschaussage seiner Tochter, die zum Justizirrtum des Gerichts führte, sieben Jahre lang unschuldig im Gefängnis.Er war 1996 vom Landgericht Kempten wegen Vergewaltigung seiner zum angeblichen Tatzeitpunkt (1990) zehnjährigen Tochter zu der Haftstrafe verurteilt worden. Die Tochter hatte ihre Vorwürfe erstmals im Jahre 1994 erhoben. Seine Tochter hatte nach vollständiger Verbüßung seiner Haft gestanden, dass sie seinerzeit mit ihren Tatvorwürfen gelogen hatte.Im Oktober 2013 wurde Gill in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Memmingen nachträglich freigesprochen. In dem Wiederaufnahmeverfahren legte der Rechtspsychologe Günter Köhnken dar, wie nachlässig die Sachverständigen seinerzeit gearbeitet hatten. Zwei Sachverständige hatten über die Tochter Mitte der neunziger Jahre, im Auftrag der Staatsanwaltschaft, zwei sehr zweifelhafte Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt, in denen die Tochter als glaubwürdig eingestuft wurde. Auf diese Gutachten war maßgeblich die Anklage gegen Dieter Gill gestützt worden. Professor Köhnken sprach bezüglich der damaligen Gutachten von "Gesinnungsdiagnostik". Aussage-Analysen im Rahmen solcher Gutachten unterliegen sehr genau definierten Standards. Diese wurden laut Köhnken seinerzeit gröblich verletzt. Das hätte, nach Überzeugung von Gills Strafverteidiger Johann Schwenn, auch für das Landgericht Kempten erkennbar sein müssen. In dem Wiederaufnahmeverfahren hatte die Staatsanwaltschaft versucht, die neue Aussage der Tochter nun als Lüge darzustellen, um einen nachträglichen Freispruch Gills zu verhindern. Zudem dauerte es nach dem Geständnis der Tochter vier Jahre, bis es zu dem nachträglichen Freispruch für Dieter Gill kam. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Memmingen sprach in dem Urteil zum Wiederaufnahmeverfahren von einem Freispruch erster Klasse wegen erwiesener Unschuld. "Wir können Ihnen die verlorenen Jahre nicht zurückgeben", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Niemand könne ermessen, welche Leiden Gill in der siebenjährigen Haft erlitten habe. Bereits während der Haftzeit (1996–2003) hatte Gill im Jahre 2001 einen Wiederaufnahmeantrag gestellt. Dieser war vom OLG München (Az. 1 Ws 102/02) abgewiesen worden. In der Begründung war vom Oberlandesgericht zwar eingeräumt worden, dass die der Verurteilung zugrunde liegenden Gutachten nicht dem wissenschaftlichen Stand entsprachen. Dies führe aber noch nicht zur Erschütterung des Urteils. Dieter Gill wurde nicht nach zwei Dritteln der Haftzeit vorzeitig entlassen, sondern musste die vollen sieben Jahre in Haft verbringen. Der Grund dafür war, dass Gill in der Haft auf seiner Unschuld beharrte. Damit galt er im Justizvollzug als Häftling, der sich der Reue und der Einsicht verweigert. Gill erhielt für seine Haftzeit eine Entschädigung von 25 Euro pro Tag. Er leidet seit seiner Haft an Depressionen. Die Tochter kann für ihre Falschaussage von 1996 nicht mehr strafrechtlich belangt werden, weil ihre Tat zu dem Zeitpunkt, als sie von ihr eingeräumt wurde, bereits verjährt war. Die sehr tiefgreifende Schilderung des Falles in der Wochenzeitung Die Zeit, unter der Überschrift "Die Lüge ihres Lebens", wurde 2014 für den Theodor-Wolff-Preis nominiert. (de)
  • Dieter Gill (* 1951) ist ein deutsches Justizopfer. Er saß infolge einer Falschaussage seiner Tochter, die zum Justizirrtum des Gerichts führte, sieben Jahre lang unschuldig im Gefängnis.Er war 1996 vom Landgericht Kempten wegen Vergewaltigung seiner zum angeblichen Tatzeitpunkt (1990) zehnjährigen Tochter zu der Haftstrafe verurteilt worden. Die Tochter hatte ihre Vorwürfe erstmals im Jahre 1994 erhoben. Seine Tochter hatte nach vollständiger Verbüßung seiner Haft gestanden, dass sie seinerzeit mit ihren Tatvorwürfen gelogen hatte.Im Oktober 2013 wurde Gill in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Memmingen nachträglich freigesprochen. In dem Wiederaufnahmeverfahren legte der Rechtspsychologe Günter Köhnken dar, wie nachlässig die Sachverständigen seinerzeit gearbeitet hatten. Zwei Sachverständige hatten über die Tochter Mitte der neunziger Jahre, im Auftrag der Staatsanwaltschaft, zwei sehr zweifelhafte Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt, in denen die Tochter als glaubwürdig eingestuft wurde. Auf diese Gutachten war maßgeblich die Anklage gegen Dieter Gill gestützt worden. Professor Köhnken sprach bezüglich der damaligen Gutachten von "Gesinnungsdiagnostik". Aussage-Analysen im Rahmen solcher Gutachten unterliegen sehr genau definierten Standards. Diese wurden laut Köhnken seinerzeit gröblich verletzt. Das hätte, nach Überzeugung von Gills Strafverteidiger Johann Schwenn, auch für das Landgericht Kempten erkennbar sein müssen. In dem Wiederaufnahmeverfahren hatte die Staatsanwaltschaft versucht, die neue Aussage der Tochter nun als Lüge darzustellen, um einen nachträglichen Freispruch Gills zu verhindern. Zudem dauerte es nach dem Geständnis der Tochter vier Jahre, bis es zu dem nachträglichen Freispruch für Dieter Gill kam. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Memmingen sprach in dem Urteil zum Wiederaufnahmeverfahren von einem Freispruch erster Klasse wegen erwiesener Unschuld. "Wir können Ihnen die verlorenen Jahre nicht zurückgeben", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Niemand könne ermessen, welche Leiden Gill in der siebenjährigen Haft erlitten habe. Bereits während der Haftzeit (1996–2003) hatte Gill im Jahre 2001 einen Wiederaufnahmeantrag gestellt. Dieser war vom OLG München (Az. 1 Ws 102/02) abgewiesen worden. In der Begründung war vom Oberlandesgericht zwar eingeräumt worden, dass die der Verurteilung zugrunde liegenden Gutachten nicht dem wissenschaftlichen Stand entsprachen. Dies führe aber noch nicht zur Erschütterung des Urteils. Dieter Gill wurde nicht nach zwei Dritteln der Haftzeit vorzeitig entlassen, sondern musste die vollen sieben Jahre in Haft verbringen. Der Grund dafür war, dass Gill in der Haft auf seiner Unschuld beharrte. Damit galt er im Justizvollzug als Häftling, der sich der Reue und der Einsicht verweigert. Gill erhielt für seine Haftzeit eine Entschädigung von 25 Euro pro Tag. Er leidet seit seiner Haft an Depressionen. Die Tochter kann für ihre Falschaussage von 1996 nicht mehr strafrechtlich belangt werden, weil ihre Tat zu dem Zeitpunkt, als sie von ihr eingeräumt wurde, bereits verjährt war. Die sehr tiefgreifende Schilderung des Falles in der Wochenzeitung Die Zeit, unter der Überschrift "Die Lüge ihres Lebens", wurde 2014 für den Theodor-Wolff-Preis nominiert. (de)
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  • Dieter Gill (* 1951) ist ein deutsches Justizopfer. Er saß infolge einer Falschaussage seiner Tochter, die zum Justizirrtum des Gerichts führte, sieben Jahre lang unschuldig im Gefängnis.Er war 1996 vom Landgericht Kempten wegen Vergewaltigung seiner zum angeblichen Tatzeitpunkt (1990) zehnjährigen Tochter zu der Haftstrafe verurteilt worden. Die Tochter hatte ihre Vorwürfe erstmals im Jahre 1994 erhoben. Die sehr tiefgreifende Schilderung des Falles in der Wochenzeitung Die Zeit, unter der Überschrift "Die Lüge ihres Lebens", wurde 2014 für den Theodor-Wolff-Preis nominiert. (de)
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