Dienststelle (Synonym auch: „Amt, Amtsstelle“) ist im deutschen Sprachgebrauch eine Verwaltungseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution, die eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit hat. An einer definierten Dienststelle hat der Dienstnehmer entsprechend seinem Dienstvertrag seinen Dienst entweder anzutreten und zu beenden und/oder auch auszuüben. Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Gehalt, (Reise-)Kostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben.

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  • Dienststelle (Synonym auch: „Amt, Amtsstelle“) ist im deutschen Sprachgebrauch eine Verwaltungseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution, die eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit hat. An einer definierten Dienststelle hat der Dienstnehmer entsprechend seinem Dienstvertrag seinen Dienst entweder anzutreten und zu beenden und/oder auch auszuüben. Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Gehalt, (Reise-)Kostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben. Zu den Dienststellen im Sinne des deutschen Bundespersonalvertretungsgesetzes gehören etwa „alle Behörden, Verwaltungsstellen, öffentliche Betriebe“ von „Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts“ und Gerichte (§§ 6 Abs. 1, 1 BPersVG). Im österreichischen Recht und Sprachgebrauch wird die Bezeichnung analog verwendet, kaum hingegen in der Schweiz. (de)
  • Dienststelle (Synonym auch: „Amt, Amtsstelle“) ist im deutschen Sprachgebrauch eine Verwaltungseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution, die eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit hat. An einer definierten Dienststelle hat der Dienstnehmer entsprechend seinem Dienstvertrag seinen Dienst entweder anzutreten und zu beenden und/oder auch auszuüben. Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Gehalt, (Reise-)Kostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben. Zu den Dienststellen im Sinne des deutschen Bundespersonalvertretungsgesetzes gehören etwa „alle Behörden, Verwaltungsstellen, öffentliche Betriebe“ von „Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts“ und Gerichte (§§ 6 Abs. 1, 1 BPersVG). Im österreichischen Recht und Sprachgebrauch wird die Bezeichnung analog verwendet, kaum hingegen in der Schweiz. (de)
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  • Dienststelle (Synonym auch: „Amt, Amtsstelle“) ist im deutschen Sprachgebrauch eine Verwaltungseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution, die eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit hat. An einer definierten Dienststelle hat der Dienstnehmer entsprechend seinem Dienstvertrag seinen Dienst entweder anzutreten und zu beenden und/oder auch auszuüben. Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Gehalt, (Reise-)Kostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben. (de)
  • Dienststelle (Synonym auch: „Amt, Amtsstelle“) ist im deutschen Sprachgebrauch eine Verwaltungseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution, die eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit hat. An einer definierten Dienststelle hat der Dienstnehmer entsprechend seinem Dienstvertrag seinen Dienst entweder anzutreten und zu beenden und/oder auch auszuüben. Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Gehalt, (Reise-)Kostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben. (de)
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  • Dienststelle (de)
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