Der Deutsche Adelsrechtsausschuß ist eine vereinsrechtliche Organisation, getragen von den Adelsverbänden im deutschen Sprachraum. Der Ausschuss sieht sich als Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 in der Deutschen Adelsgenossenschaft bestehenden Spruchorganisationen des deutschen Adels. Er hat keine Kompetenz zur Rechtsprechung oder Rechtsfeststellung. Aufgrund der Abschaffung der Standesvorrechte des Adels in Deutschland im Jahr 1919 sind seine Entscheidungen nur im gesellschaftlichen Bereich relevant, nicht jedoch im staatlichen Bereich, und daher auch nicht im Bereich des Namensrechts.

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  • Der Deutsche Adelsrechtsausschuß ist eine vereinsrechtliche Organisation, getragen von den Adelsverbänden im deutschen Sprachraum. Der Ausschuss sieht sich als Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 in der Deutschen Adelsgenossenschaft bestehenden Spruchorganisationen des deutschen Adels. Er hat keine Kompetenz zur Rechtsprechung oder Rechtsfeststellung. Aufgrund der Abschaffung der Standesvorrechte des Adels in Deutschland im Jahr 1919 sind seine Entscheidungen nur im gesellschaftlichen Bereich relevant, nicht jedoch im staatlichen Bereich, und daher auch nicht im Bereich des Namensrechts. Innerhalb der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände entscheidet der Ausschuss über adelsrechtliche Fragen, beaufsichtigt das Gothaische Genealogische Handbuch und das Deutsche Adelsarchiv. (de)
  • Der Deutsche Adelsrechtsausschuß ist eine vereinsrechtliche Organisation, getragen von den Adelsverbänden im deutschen Sprachraum. Der Ausschuss sieht sich als Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 in der Deutschen Adelsgenossenschaft bestehenden Spruchorganisationen des deutschen Adels. Er hat keine Kompetenz zur Rechtsprechung oder Rechtsfeststellung. Aufgrund der Abschaffung der Standesvorrechte des Adels in Deutschland im Jahr 1919 sind seine Entscheidungen nur im gesellschaftlichen Bereich relevant, nicht jedoch im staatlichen Bereich, und daher auch nicht im Bereich des Namensrechts. Innerhalb der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände entscheidet der Ausschuss über adelsrechtliche Fragen, beaufsichtigt das Gothaische Genealogische Handbuch und das Deutsche Adelsarchiv. (de)
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  • Der Deutsche Adelsrechtsausschuß ist eine vereinsrechtliche Organisation, getragen von den Adelsverbänden im deutschen Sprachraum. Der Ausschuss sieht sich als Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 in der Deutschen Adelsgenossenschaft bestehenden Spruchorganisationen des deutschen Adels. Er hat keine Kompetenz zur Rechtsprechung oder Rechtsfeststellung. Aufgrund der Abschaffung der Standesvorrechte des Adels in Deutschland im Jahr 1919 sind seine Entscheidungen nur im gesellschaftlichen Bereich relevant, nicht jedoch im staatlichen Bereich, und daher auch nicht im Bereich des Namensrechts. (de)
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