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- Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) war in der Zeit des Nationalsozialismus der Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die DAF wurde am 10. Mai 1933 nach Auflösung der freien Gewerkschaften gegründet. Deren Vermögen wurde zugunsten der DAF beschlagnahmt und das Streikrecht abgeschafft. Die Berufsverbände der Angestellten und der Arbeiter wurden durch staatliche Anordnung zusammengeführt. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 legitimierte die DAF rechtlich. Im Oktober 1934 wurde die DAF offiziell der NSDAP angeschlossen. Sie war nach dem Führerprinzip, bis hinab zum Blockwart, gegliedert. Der DAF-Führer war der Reichsleiter der NSDAP, Robert Ley. Die DAF bestand aus 18 Reichsbetriebsgemeinschaften (später reorganisiert in 16 Fachämter) und 33 Gauwaltungen. Sie bestand de facto bis zum Kriegsende im Mai 1945 und hatte 22 Millionen Mitglieder. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 wurde die Deutsche Arbeitsfront durch den Alliierten Kontrollrat verboten und ihr Eigentum beschlagnahmt. (de)
- Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) war in der Zeit des Nationalsozialismus der Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die DAF wurde am 10. Mai 1933 nach Auflösung der freien Gewerkschaften gegründet. Deren Vermögen wurde zugunsten der DAF beschlagnahmt und das Streikrecht abgeschafft. Die Berufsverbände der Angestellten und der Arbeiter wurden durch staatliche Anordnung zusammengeführt. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 legitimierte die DAF rechtlich. Im Oktober 1934 wurde die DAF offiziell der NSDAP angeschlossen. Sie war nach dem Führerprinzip, bis hinab zum Blockwart, gegliedert. Der DAF-Führer war der Reichsleiter der NSDAP, Robert Ley. Die DAF bestand aus 18 Reichsbetriebsgemeinschaften (später reorganisiert in 16 Fachämter) und 33 Gauwaltungen. Sie bestand de facto bis zum Kriegsende im Mai 1945 und hatte 22 Millionen Mitglieder. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 wurde die Deutsche Arbeitsfront durch den Alliierten Kontrollrat verboten und ihr Eigentum beschlagnahmt. (de)
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- Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) war in der Zeit des Nationalsozialismus der Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die DAF wurde am 10. Mai 1933 nach Auflösung der freien Gewerkschaften gegründet. Deren Vermögen wurde zugunsten der DAF beschlagnahmt und das Streikrecht abgeschafft. Die Berufsverbände der Angestellten und der Arbeiter wurden durch staatliche Anordnung zusammengeführt. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 legitimierte die DAF rechtlich. Im Oktober 1934 wurde die DAF offiziell der NSDAP angeschlossen. Sie war nach dem Führerprinzip, bis hinab zum Blockwart, gegliedert. Der DAF-Führer war der Reichsleiter der NSDAP, Robert Ley. Die DAF bestand aus 18 Reichsbetriebsgemeinschaften (später reorganisiert in 16 Fachämter) und 33 Gauwaltungen. (de)
- Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) war in der Zeit des Nationalsozialismus der Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die DAF wurde am 10. Mai 1933 nach Auflösung der freien Gewerkschaften gegründet. Deren Vermögen wurde zugunsten der DAF beschlagnahmt und das Streikrecht abgeschafft. Die Berufsverbände der Angestellten und der Arbeiter wurden durch staatliche Anordnung zusammengeführt. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 legitimierte die DAF rechtlich. Im Oktober 1934 wurde die DAF offiziell der NSDAP angeschlossen. Sie war nach dem Führerprinzip, bis hinab zum Blockwart, gegliedert. Der DAF-Führer war der Reichsleiter der NSDAP, Robert Ley. Die DAF bestand aus 18 Reichsbetriebsgemeinschaften (später reorganisiert in 16 Fachämter) und 33 Gauwaltungen. (de)
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