Als Derogation (lat. derogare = 1. absprechen, entziehen 2. teilweise abschaffen) werden in der Rechtssprache verschiedene Vorgänge bezeichnet, mit denen geltendes Recht durch eine andere Regelung ersetzt wird.

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  • Als Derogation (lat. derogare = 1. absprechen, entziehen 2. teilweise abschaffen) werden in der Rechtssprache verschiedene Vorgänge bezeichnet, mit denen geltendes Recht durch eine andere Regelung ersetzt wird. (de)
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  • Derogation (de)
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