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- Das decretum laudis ist im katholischen Kirchenrecht ein Belobigungsdekret, mit dem der Papst eine institutionelle Neugründung (Orden, Priestergemeinschaft) offiziell gutheißt. Es bedeutet zwar noch keine endgültige Anerkennung, aber in der inneren Verwaltung die Unabhängigkeit vom Ortsbischof und damit Entstehung einer Congregatio juris Pontificii. (de)
- Das decretum laudis ist im katholischen Kirchenrecht ein Belobigungsdekret, mit dem der Papst eine institutionelle Neugründung (Orden, Priestergemeinschaft) offiziell gutheißt. Es bedeutet zwar noch keine endgültige Anerkennung, aber in der inneren Verwaltung die Unabhängigkeit vom Ortsbischof und damit Entstehung einer Congregatio juris Pontificii. (de)
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- Das decretum laudis ist im katholischen Kirchenrecht ein Belobigungsdekret, mit dem der Papst eine institutionelle Neugründung (Orden, Priestergemeinschaft) offiziell gutheißt. Es bedeutet zwar noch keine endgültige Anerkennung, aber in der inneren Verwaltung die Unabhängigkeit vom Ortsbischof und damit Entstehung einer Congregatio juris Pontificii. (de)
- Das decretum laudis ist im katholischen Kirchenrecht ein Belobigungsdekret, mit dem der Papst eine institutionelle Neugründung (Orden, Priestergemeinschaft) offiziell gutheißt. Es bedeutet zwar noch keine endgültige Anerkennung, aber in der inneren Verwaltung die Unabhängigkeit vom Ortsbischof und damit Entstehung einer Congregatio juris Pontificii. (de)
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- Decretum laudis (de)
- Decretum laudis (de)
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