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- Der Dauerwaldvertrag, „Dauerwaldkaufvertrag“ oder auch „Jahrhundertvertrag“, bezeichnet eine Vereinbarung vom 27. März 1915 des kommunalen Zweckverbandes Groß-Berlin mit dem Königlich-Preußischen Staat zum Walderwerb. Die heutige Großstadt Berlin, die fünf Jahre später aus dem Zweckverband hervorging, trat als Rechtsnachfolgerin in den Vertrag ein. Der Vertrag schuf die Voraussetzung dafür, dass „Berlin – verglichen mit anderen Millionenstädten – über Waldflächen von einzigartiger Ausdehnung verfügt.“ Der Bestandteil Dauerwald im Namen verweist auf die Dauer des für den Wald-Erwerb geschlossenen Vertrages und bezieht sich nicht auf den Begriff Dauerwald als forstwirtschaftliche Nutzungsform. (de)
- Der Dauerwaldvertrag, „Dauerwaldkaufvertrag“ oder auch „Jahrhundertvertrag“, bezeichnet eine Vereinbarung vom 27. März 1915 des kommunalen Zweckverbandes Groß-Berlin mit dem Königlich-Preußischen Staat zum Walderwerb. Die heutige Großstadt Berlin, die fünf Jahre später aus dem Zweckverband hervorging, trat als Rechtsnachfolgerin in den Vertrag ein. Der Vertrag schuf die Voraussetzung dafür, dass „Berlin – verglichen mit anderen Millionenstädten – über Waldflächen von einzigartiger Ausdehnung verfügt.“ Der Bestandteil Dauerwald im Namen verweist auf die Dauer des für den Wald-Erwerb geschlossenen Vertrages und bezieht sich nicht auf den Begriff Dauerwald als forstwirtschaftliche Nutzungsform. (de)
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- Der Dauerwaldvertrag, „Dauerwaldkaufvertrag“ oder auch „Jahrhundertvertrag“, bezeichnet eine Vereinbarung vom 27. März 1915 des kommunalen Zweckverbandes Groß-Berlin mit dem Königlich-Preußischen Staat zum Walderwerb. Die heutige Großstadt Berlin, die fünf Jahre später aus dem Zweckverband hervorging, trat als Rechtsnachfolgerin in den Vertrag ein. Der Vertrag schuf die Voraussetzung dafür, dass „Berlin – verglichen mit anderen Millionenstädten – über Waldflächen von einzigartiger Ausdehnung verfügt.“ Der Bestandteil Dauerwald im Namen verweist auf die Dauer des für den Wald-Erwerb geschlossenen Vertrages und bezieht sich nicht auf den Begriff Dauerwald als forstwirtschaftliche Nutzungsform. (de)
- Der Dauerwaldvertrag, „Dauerwaldkaufvertrag“ oder auch „Jahrhundertvertrag“, bezeichnet eine Vereinbarung vom 27. März 1915 des kommunalen Zweckverbandes Groß-Berlin mit dem Königlich-Preußischen Staat zum Walderwerb. Die heutige Großstadt Berlin, die fünf Jahre später aus dem Zweckverband hervorging, trat als Rechtsnachfolgerin in den Vertrag ein. Der Vertrag schuf die Voraussetzung dafür, dass „Berlin – verglichen mit anderen Millionenstädten – über Waldflächen von einzigartiger Ausdehnung verfügt.“ Der Bestandteil Dauerwald im Namen verweist auf die Dauer des für den Wald-Erwerb geschlossenen Vertrages und bezieht sich nicht auf den Begriff Dauerwald als forstwirtschaftliche Nutzungsform. (de)
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- Dauerwaldvertrag (de)
- Dauerwaldvertrag (de)
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