Die Constitutio de feudis (oder auch: Edictum de beneficiis regni Italici) ist ein am 28. Mai 1037 von Kaiser Konrad II. in Cremona erlassenes Dokument, mit dem er die Erblichkeit der niederen Lehen in Reichsitalien verfügte. Danach sollte „kein Vasall sein Lehn verlieren, außer nach einem ordentlichen Urteilsspruch seiner Standesgenossen.“ Jedes Lehen, egal ob das eines hohen oder niederen Adligen, sollte fortan erblich sein. Dies war bislang im Kapitular von Quierzy, das 877 von Kaiser Karl dem Kahlen erlassen worden war, nur den höheren Adligen zugestanden worden.

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  • Die Constitutio de feudis (oder auch: Edictum de beneficiis regni Italici) ist ein am 28. Mai 1037 von Kaiser Konrad II. in Cremona erlassenes Dokument, mit dem er die Erblichkeit der niederen Lehen in Reichsitalien verfügte. Hintergrund war der zweite Italienzug des Kaisers. In der Lombardei standen insbesondere der Erzbischof von Mailand, Aribert, sowie eine Reihe anderer Hochadliger, die so genannte Capitani, gegen Konrad. Dabei machte sich Aribert besonders den Unmut gegen Konrads Personalpolitik zu Nutze, der in der Lombardei häufig Deutsche als Bischöfe einsetzte. Gegen Aribert und die Capitani wiederum standen die Valvassoren, also der niedere Adel, der sich zur Wahrung seiner Interessen mit Konrad verbündete. Ihnen gelang auf dem Campo mallo bei Mailand ein Sieg gegen Aribert. In dieser Situation erschien Konrad in Italien und hielt in Pavia einen Hoftag, auf dem er Aribert in Haft nehmen ließ. Als diesem aber die Flucht gelang, wurde er als Nationalheld gefeiert und Konrad suchte nach anderen Mitteln, um gegen seine Widersacher vorzugehen. Um die Valvassoren für sich zu gewinnen, verkündete er daher die Constitutio de feudis. Danach sollte „kein Vasall sein Lehn verlieren, außer nach einem ordentlichen Urteilsspruch seiner Standesgenossen.“ Jedes Lehen, egal ob das eines hohen oder niederen Adligen, sollte fortan erblich sein. Dies war bislang im Kapitular von Quierzy, das 877 von Kaiser Karl dem Kahlen erlassen worden war, nur den höheren Adligen zugestanden worden. Tatsächlich gelang es auf diese Weise, den Streit in Oberitalien zunächst zu beenden, sodass Konrad weiter nach Unteritalien ziehen konnte. Langfristig wurde dadurch der Konflikt um die Reichsherrschaft in Italien jedoch nicht beigelegt, der bis in die Neuzeit hinein ein andauerndes Problem darstellen sollte. (de)
  • Die Constitutio de feudis (oder auch: Edictum de beneficiis regni Italici) ist ein am 28. Mai 1037 von Kaiser Konrad II. in Cremona erlassenes Dokument, mit dem er die Erblichkeit der niederen Lehen in Reichsitalien verfügte. Hintergrund war der zweite Italienzug des Kaisers. In der Lombardei standen insbesondere der Erzbischof von Mailand, Aribert, sowie eine Reihe anderer Hochadliger, die so genannte Capitani, gegen Konrad. Dabei machte sich Aribert besonders den Unmut gegen Konrads Personalpolitik zu Nutze, der in der Lombardei häufig Deutsche als Bischöfe einsetzte. Gegen Aribert und die Capitani wiederum standen die Valvassoren, also der niedere Adel, der sich zur Wahrung seiner Interessen mit Konrad verbündete. Ihnen gelang auf dem Campo mallo bei Mailand ein Sieg gegen Aribert. In dieser Situation erschien Konrad in Italien und hielt in Pavia einen Hoftag, auf dem er Aribert in Haft nehmen ließ. Als diesem aber die Flucht gelang, wurde er als Nationalheld gefeiert und Konrad suchte nach anderen Mitteln, um gegen seine Widersacher vorzugehen. Um die Valvassoren für sich zu gewinnen, verkündete er daher die Constitutio de feudis. Danach sollte „kein Vasall sein Lehn verlieren, außer nach einem ordentlichen Urteilsspruch seiner Standesgenossen.“ Jedes Lehen, egal ob das eines hohen oder niederen Adligen, sollte fortan erblich sein. Dies war bislang im Kapitular von Quierzy, das 877 von Kaiser Karl dem Kahlen erlassen worden war, nur den höheren Adligen zugestanden worden. Tatsächlich gelang es auf diese Weise, den Streit in Oberitalien zunächst zu beenden, sodass Konrad weiter nach Unteritalien ziehen konnte. Langfristig wurde dadurch der Konflikt um die Reichsherrschaft in Italien jedoch nicht beigelegt, der bis in die Neuzeit hinein ein andauerndes Problem darstellen sollte. (de)
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  • Die Constitutio de feudis (oder auch: Edictum de beneficiis regni Italici) ist ein am 28. Mai 1037 von Kaiser Konrad II. in Cremona erlassenes Dokument, mit dem er die Erblichkeit der niederen Lehen in Reichsitalien verfügte. Danach sollte „kein Vasall sein Lehn verlieren, außer nach einem ordentlichen Urteilsspruch seiner Standesgenossen.“ Jedes Lehen, egal ob das eines hohen oder niederen Adligen, sollte fortan erblich sein. Dies war bislang im Kapitular von Quierzy, das 877 von Kaiser Karl dem Kahlen erlassen worden war, nur den höheren Adligen zugestanden worden. (de)
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