Computersabotage ist in Deutschland gemäß § 303b des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren, oder Geldstrafe bestraft wird.

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  • Computersabotage ist in Deutschland gemäß § 303b des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren, oder Geldstrafe bestraft wird. (de)
  • Computersabotage ist in Deutschland gemäß § 303b des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren, oder Geldstrafe bestraft wird. (de)
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  • Computersabotage ist in Deutschland gemäß § 303b des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren, oder Geldstrafe bestraft wird. (de)
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  • Computersabotage (de)
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