Die Comitia Populi Tributa waren eine der vier Volksversammlungen im Staatsgefüge der Römischen Republik. Sie umfassten Patrizier und Plebejer verteilt auf die 35 „Stämme“ (tribus), in die alle römischen Bürger zu Verwaltungs- und Wahlzwecken eingeordnet waren. Die überwältigende Mehrheit der städtischen Bevölkerung Roms gehörte zu den vier städtischen Stämmen, und da auch hier die einzelnen Stimmen nicht entscheidend waren (wie bei den Comitia Centuriata war die Stimmabgabe indirekt, innerhalb des Stammes, der wiederum nur eine Stimme in den Comitia Populi Tributa hatte), waren Wahlergebnisse vor allem vom Verhalten der 31 ländlichen Stämme abhängig. Die Comitia Populi Tributa trafen sich ursprünglich im Comitium, dann ab 145 v. Chr. auf dem Forum Romanum. Sie wählten die kurulischen Aedi

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  • Die Comitia Populi Tributa waren eine der vier Volksversammlungen im Staatsgefüge der Römischen Republik. Sie umfassten Patrizier und Plebejer verteilt auf die 35 „Stämme“ (tribus), in die alle römischen Bürger zu Verwaltungs- und Wahlzwecken eingeordnet waren. Die überwältigende Mehrheit der städtischen Bevölkerung Roms gehörte zu den vier städtischen Stämmen, und da auch hier die einzelnen Stimmen nicht entscheidend waren (wie bei den Comitia Centuriata war die Stimmabgabe indirekt, innerhalb des Stammes, der wiederum nur eine Stimme in den Comitia Populi Tributa hatte), waren Wahlergebnisse vor allem vom Verhalten der 31 ländlichen Stämme abhängig. Die Comitia Populi Tributa trafen sich ursprünglich im Comitium, dann ab 145 v. Chr. auf dem Forum Romanum. Sie wählten die kurulischen Aedile (aediles curules; seit Einführung dieses Amtes 367 v. Chr.) die Quaestoren (seit 447 v. Chr.), die Militärtribunen (tribuni militum) sowie verschiedene niedere (zum Beispiel Vigintisexviri) oder außerordentliche Magistrate. Vor ihnen wurden in steigendem Maße außerdem auch Gerichtsverhandlungen abgehalten, bis der Diktator Sulla die ständigen Gerichtshöfe etablierte. Während seines Konsulats 88 v. Chr. erließ Sulla eine Serie der Leges Corneliae, die die politische Struktur der Republik radikal änderte. Sein drittes Gesetz verbot dem Concilium Plebis und den Comitia Populi Tributa, Gesetze zu beraten, die nicht durch senatus consultum eingebracht worden waren. Sein fünftes Gesetz entkleidete diese beiden ihrer legislativen Funktionen, so dass die gesamte Gesetzgebung bei den (durch den Adel dominierten) Comitia Centuriata lag. Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschränkt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen – die aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften. Diese Reformen wurden durch die Populares unter Führung von Gaius Marius und Lucius Cornelius Cinna rückgängig gemacht, von Sulla während seiner Diktatur rei publicae constituendae wieder eingeführt, und nach seinem Tod erneut ausgesetzt. Sie stellen einen der weitestgehenden Eingriffe in die Verfassung des römischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar. (de)
  • Die Comitia Populi Tributa waren eine der vier Volksversammlungen im Staatsgefüge der Römischen Republik. Sie umfassten Patrizier und Plebejer verteilt auf die 35 „Stämme“ (tribus), in die alle römischen Bürger zu Verwaltungs- und Wahlzwecken eingeordnet waren. Die überwältigende Mehrheit der städtischen Bevölkerung Roms gehörte zu den vier städtischen Stämmen, und da auch hier die einzelnen Stimmen nicht entscheidend waren (wie bei den Comitia Centuriata war die Stimmabgabe indirekt, innerhalb des Stammes, der wiederum nur eine Stimme in den Comitia Populi Tributa hatte), waren Wahlergebnisse vor allem vom Verhalten der 31 ländlichen Stämme abhängig. Die Comitia Populi Tributa trafen sich ursprünglich im Comitium, dann ab 145 v. Chr. auf dem Forum Romanum. Sie wählten die kurulischen Aedile (aediles curules; seit Einführung dieses Amtes 367 v. Chr.) die Quaestoren (seit 447 v. Chr.), die Militärtribunen (tribuni militum) sowie verschiedene niedere (zum Beispiel Vigintisexviri) oder außerordentliche Magistrate. Vor ihnen wurden in steigendem Maße außerdem auch Gerichtsverhandlungen abgehalten, bis der Diktator Sulla die ständigen Gerichtshöfe etablierte. Während seines Konsulats 88 v. Chr. erließ Sulla eine Serie der Leges Corneliae, die die politische Struktur der Republik radikal änderte. Sein drittes Gesetz verbot dem Concilium Plebis und den Comitia Populi Tributa, Gesetze zu beraten, die nicht durch senatus consultum eingebracht worden waren. Sein fünftes Gesetz entkleidete diese beiden ihrer legislativen Funktionen, so dass die gesamte Gesetzgebung bei den (durch den Adel dominierten) Comitia Centuriata lag. Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschränkt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen – die aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften. Diese Reformen wurden durch die Populares unter Führung von Gaius Marius und Lucius Cornelius Cinna rückgängig gemacht, von Sulla während seiner Diktatur rei publicae constituendae wieder eingeführt, und nach seinem Tod erneut ausgesetzt. Sie stellen einen der weitestgehenden Eingriffe in die Verfassung des römischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar. (de)
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  • Die Comitia Populi Tributa waren eine der vier Volksversammlungen im Staatsgefüge der Römischen Republik. Sie umfassten Patrizier und Plebejer verteilt auf die 35 „Stämme“ (tribus), in die alle römischen Bürger zu Verwaltungs- und Wahlzwecken eingeordnet waren. Die überwältigende Mehrheit der städtischen Bevölkerung Roms gehörte zu den vier städtischen Stämmen, und da auch hier die einzelnen Stimmen nicht entscheidend waren (wie bei den Comitia Centuriata war die Stimmabgabe indirekt, innerhalb des Stammes, der wiederum nur eine Stimme in den Comitia Populi Tributa hatte), waren Wahlergebnisse vor allem vom Verhalten der 31 ländlichen Stämme abhängig. Die Comitia Populi Tributa trafen sich ursprünglich im Comitium, dann ab 145 v. Chr. auf dem Forum Romanum. Sie wählten die kurulischen Aedi (de)
  • Die Comitia Populi Tributa waren eine der vier Volksversammlungen im Staatsgefüge der Römischen Republik. Sie umfassten Patrizier und Plebejer verteilt auf die 35 „Stämme“ (tribus), in die alle römischen Bürger zu Verwaltungs- und Wahlzwecken eingeordnet waren. Die überwältigende Mehrheit der städtischen Bevölkerung Roms gehörte zu den vier städtischen Stämmen, und da auch hier die einzelnen Stimmen nicht entscheidend waren (wie bei den Comitia Centuriata war die Stimmabgabe indirekt, innerhalb des Stammes, der wiederum nur eine Stimme in den Comitia Populi Tributa hatte), waren Wahlergebnisse vor allem vom Verhalten der 31 ländlichen Stämme abhängig. Die Comitia Populi Tributa trafen sich ursprünglich im Comitium, dann ab 145 v. Chr. auf dem Forum Romanum. Sie wählten die kurulischen Aedi (de)
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