Chūkakushi (jap. 中核市; wörtlich „Kernstadt/-städte“; engl. meist core city/cities) sind eine Sonderform für große kreisfreie Städte (-shi) in Japan. Sie haben im Vergleich zu gewöhnlichen kreisfreien Städten oder anderen Gemeinden mehr Verwaltungskompetenzen und übernehmen auf ihrem Territorium Teilaufgaben von der Verwaltung der jeweiligen Präfektur unter anderem bei Stadt-/Raumplanung, Sozialleistungen, Gesundheitswesen oder Umweltschutz. Die chūkakushi als Sonderform für Großstädte wurde 1996 eingeführt und rangiert im Umfang der Verwaltungskompetenz hinter den seirei shitei toshi (etwa „Großstädte durch Regierungsverordnung“, kurz seirei-shi; seit 1956) und vor den tokureishi (etwa „Ausnahmestädte“, engl. teilweise zweideutig special cities, eindeutiger auch special case cities u.ä.; 20

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  • Chūkakushi (jap. 中核市; wörtlich „Kernstadt/-städte“; engl. meist core city/cities) sind eine Sonderform für große kreisfreie Städte (-shi) in Japan. Sie haben im Vergleich zu gewöhnlichen kreisfreien Städten oder anderen Gemeinden mehr Verwaltungskompetenzen und übernehmen auf ihrem Territorium Teilaufgaben von der Verwaltung der jeweiligen Präfektur unter anderem bei Stadt-/Raumplanung, Sozialleistungen, Gesundheitswesen oder Umweltschutz. Die chūkakushi als Sonderform für Großstädte wurde 1996 eingeführt und rangiert im Umfang der Verwaltungskompetenz hinter den seirei shitei toshi (etwa „Großstädte durch Regierungsverordnung“, kurz seirei-shi; seit 1956) und vor den tokureishi (etwa „Ausnahmestädte“, engl. teilweise zweideutig special cities, eindeutiger auch special case cities u.ä.; 2000 eingeführt). Gesetzliche Grundlage ist Artikel 252 des chihō-jichi-hō („Gesetz über die regionale Selbstverwaltung“). Gesetzliche Voraussetzung für die Ernennung einer chūkakushi ist heute eine Einwohnerzahl von mindestens 200.000. Vor 2014 betrug die erforderliche Einwohnerzahl 300.000, darüber hinaus gab es vor 2006 auch Anforderungen an die Fläche und vor 1999 an die Tagesbevölkerung einer Stadt. Das Verfahren zur Ernennung beginnt auf Initiative des Bürgermeisters mit Beratungen im Stadtparlament, anschließend gibt das Parlament der Präfektur, in der die betreffende Stadt liegt, durch einen vom Gouverneur einzubringenden Beschlussentwurf ihre Zustimmung. Nach Antrag an die Staatsregierung (und Konsultation betroffener Ministerien und Behörden) beschließt das Kabinett die vom Innenminister (sōmudaijin; wörtl. „Minister für allgemeine Angelegenheiten“; engl. „Minister für innere Angelegenheiten und Kommunikation“) entworfene Regierungsverordnung (seirei) zur Ernennung zur chūkakushi. (de)
  • Chūkakushi (jap. 中核市; wörtlich „Kernstadt/-städte“; engl. meist core city/cities) sind eine Sonderform für große kreisfreie Städte (-shi) in Japan. Sie haben im Vergleich zu gewöhnlichen kreisfreien Städten oder anderen Gemeinden mehr Verwaltungskompetenzen und übernehmen auf ihrem Territorium Teilaufgaben von der Verwaltung der jeweiligen Präfektur unter anderem bei Stadt-/Raumplanung, Sozialleistungen, Gesundheitswesen oder Umweltschutz. Die chūkakushi als Sonderform für Großstädte wurde 1996 eingeführt und rangiert im Umfang der Verwaltungskompetenz hinter den seirei shitei toshi (etwa „Großstädte durch Regierungsverordnung“, kurz seirei-shi; seit 1956) und vor den tokureishi (etwa „Ausnahmestädte“, engl. teilweise zweideutig special cities, eindeutiger auch special case cities u.ä.; 2000 eingeführt). Gesetzliche Grundlage ist Artikel 252 des chihō-jichi-hō („Gesetz über die regionale Selbstverwaltung“). Gesetzliche Voraussetzung für die Ernennung einer chūkakushi ist heute eine Einwohnerzahl von mindestens 200.000. Vor 2014 betrug die erforderliche Einwohnerzahl 300.000, darüber hinaus gab es vor 2006 auch Anforderungen an die Fläche und vor 1999 an die Tagesbevölkerung einer Stadt. Das Verfahren zur Ernennung beginnt auf Initiative des Bürgermeisters mit Beratungen im Stadtparlament, anschließend gibt das Parlament der Präfektur, in der die betreffende Stadt liegt, durch einen vom Gouverneur einzubringenden Beschlussentwurf ihre Zustimmung. Nach Antrag an die Staatsregierung (und Konsultation betroffener Ministerien und Behörden) beschließt das Kabinett die vom Innenminister (sōmudaijin; wörtl. „Minister für allgemeine Angelegenheiten“; engl. „Minister für innere Angelegenheiten und Kommunikation“) entworfene Regierungsverordnung (seirei) zur Ernennung zur chūkakushi. (de)
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  • Chūkakushi (jap. 中核市; wörtlich „Kernstadt/-städte“; engl. meist core city/cities) sind eine Sonderform für große kreisfreie Städte (-shi) in Japan. Sie haben im Vergleich zu gewöhnlichen kreisfreien Städten oder anderen Gemeinden mehr Verwaltungskompetenzen und übernehmen auf ihrem Territorium Teilaufgaben von der Verwaltung der jeweiligen Präfektur unter anderem bei Stadt-/Raumplanung, Sozialleistungen, Gesundheitswesen oder Umweltschutz. Die chūkakushi als Sonderform für Großstädte wurde 1996 eingeführt und rangiert im Umfang der Verwaltungskompetenz hinter den seirei shitei toshi (etwa „Großstädte durch Regierungsverordnung“, kurz seirei-shi; seit 1956) und vor den tokureishi (etwa „Ausnahmestädte“, engl. teilweise zweideutig special cities, eindeutiger auch special case cities u.ä.; 20 (de)
  • Chūkakushi (jap. 中核市; wörtlich „Kernstadt/-städte“; engl. meist core city/cities) sind eine Sonderform für große kreisfreie Städte (-shi) in Japan. Sie haben im Vergleich zu gewöhnlichen kreisfreien Städten oder anderen Gemeinden mehr Verwaltungskompetenzen und übernehmen auf ihrem Territorium Teilaufgaben von der Verwaltung der jeweiligen Präfektur unter anderem bei Stadt-/Raumplanung, Sozialleistungen, Gesundheitswesen oder Umweltschutz. Die chūkakushi als Sonderform für Großstädte wurde 1996 eingeführt und rangiert im Umfang der Verwaltungskompetenz hinter den seirei shitei toshi (etwa „Großstädte durch Regierungsverordnung“, kurz seirei-shi; seit 1956) und vor den tokureishi (etwa „Ausnahmestädte“, engl. teilweise zweideutig special cities, eindeutiger auch special case cities u.ä.; 20 (de)
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  • Chūkakushi (de)
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