Der aus dem anglo-amerikanisch-kanadischen Sprachraum stammende englische Begriff chilling effect (dt. abkühlende, entmutigende Wirkung, auch Abschreckungseffekt) beschreibt ursprünglich im juristischen Sinn einen – umstrittenen – selbstregulierenden Interessenausgleich vorwiegend im Internet, der im Idealfall nach Abwägung aller Rechtsgüter im Einzelfall sowohl Schutz bieten als auch entziehen kann.

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  • Der aus dem anglo-amerikanisch-kanadischen Sprachraum stammende englische Begriff chilling effect (dt. abkühlende, entmutigende Wirkung, auch Abschreckungseffekt) beschreibt ursprünglich im juristischen Sinn einen – umstrittenen – selbstregulierenden Interessenausgleich vorwiegend im Internet, der im Idealfall nach Abwägung aller Rechtsgüter im Einzelfall sowohl Schutz bieten als auch entziehen kann. Kritiker sehen im chilling effect weniger einen juristischen Idealfall, sondern vor allem die Möglichkeit einer Selbstbeschränkung (Selbstzensur, vorauseilender Gehorsam) vor allem von Online-Diensten, um das Risiko unliebsamer juristischer Auseinandersetzungen zu vermindern bzw. zu vermeiden: Häufig würden so Wahrnehmung und Schutz der Grundrechte, z. B. das des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausgehebelt. Im Zusammenhang mit der anlasslosen Totalüberwachung des Internets und der damit verbundenen Datenverarbeitung sowie unter anderem der Möglichkeit zur Erstellung persönlicher Nutzerprofile („Datenschatten“) durch z. B. die amerikanische National Security Agency (NSA) und verwandte sowie befreundete Geheimdienste, aber auch durch Anbieter von (kommerziellen) Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Internetsuchmaschinen-Anbietern wie Google, welche unkontrolliert unüberschaubare Mengen von Nutzerdaten sammeln, kommt der Begriff ebenfalls zum Tragen. In einer Studie bestätigte sich die Annahme eines durch Überwachung ausgelösten Deindividualisierung-Effekts: des zunehmenden Versuchs, sich „in der Herde zu verstecken“. Zudem entstand mehr Aggression und Unwillen sowie weniger Interesse gegenüber der Studie und den Ausführenden. Bei der Diskussion um den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens „TTIP“ wird der Begriff in Verbindung gebracht mit der Befürchtung, Politik könnte aufgrund der Furcht vor Schadensersatzklagen vor transnationalen unabhängigen Schiedsgerichten wegen z. B. entgangener Gewinne („Enteignung“, „Investor-Staats-Klagen“) zurückhaltender werden; man spricht von einer befürchteten „Abkühlung von Demokratien“. (de)
  • Der aus dem anglo-amerikanisch-kanadischen Sprachraum stammende englische Begriff chilling effect (dt. abkühlende, entmutigende Wirkung, auch Abschreckungseffekt) beschreibt ursprünglich im juristischen Sinn einen – umstrittenen – selbstregulierenden Interessenausgleich vorwiegend im Internet, der im Idealfall nach Abwägung aller Rechtsgüter im Einzelfall sowohl Schutz bieten als auch entziehen kann. Kritiker sehen im chilling effect weniger einen juristischen Idealfall, sondern vor allem die Möglichkeit einer Selbstbeschränkung (Selbstzensur, vorauseilender Gehorsam) vor allem von Online-Diensten, um das Risiko unliebsamer juristischer Auseinandersetzungen zu vermindern bzw. zu vermeiden: Häufig würden so Wahrnehmung und Schutz der Grundrechte, z. B. das des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausgehebelt. Im Zusammenhang mit der anlasslosen Totalüberwachung des Internets und der damit verbundenen Datenverarbeitung sowie unter anderem der Möglichkeit zur Erstellung persönlicher Nutzerprofile („Datenschatten“) durch z. B. die amerikanische National Security Agency (NSA) und verwandte sowie befreundete Geheimdienste, aber auch durch Anbieter von (kommerziellen) Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Internetsuchmaschinen-Anbietern wie Google, welche unkontrolliert unüberschaubare Mengen von Nutzerdaten sammeln, kommt der Begriff ebenfalls zum Tragen. In einer Studie bestätigte sich die Annahme eines durch Überwachung ausgelösten Deindividualisierung-Effekts: des zunehmenden Versuchs, sich „in der Herde zu verstecken“. Zudem entstand mehr Aggression und Unwillen sowie weniger Interesse gegenüber der Studie und den Ausführenden. Bei der Diskussion um den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens „TTIP“ wird der Begriff in Verbindung gebracht mit der Befürchtung, Politik könnte aufgrund der Furcht vor Schadensersatzklagen vor transnationalen unabhängigen Schiedsgerichten wegen z. B. entgangener Gewinne („Enteignung“, „Investor-Staats-Klagen“) zurückhaltender werden; man spricht von einer befürchteten „Abkühlung von Demokratien“. (de)
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  • Der aus dem anglo-amerikanisch-kanadischen Sprachraum stammende englische Begriff chilling effect (dt. abkühlende, entmutigende Wirkung, auch Abschreckungseffekt) beschreibt ursprünglich im juristischen Sinn einen – umstrittenen – selbstregulierenden Interessenausgleich vorwiegend im Internet, der im Idealfall nach Abwägung aller Rechtsgüter im Einzelfall sowohl Schutz bieten als auch entziehen kann. (de)
  • Der aus dem anglo-amerikanisch-kanadischen Sprachraum stammende englische Begriff chilling effect (dt. abkühlende, entmutigende Wirkung, auch Abschreckungseffekt) beschreibt ursprünglich im juristischen Sinn einen – umstrittenen – selbstregulierenden Interessenausgleich vorwiegend im Internet, der im Idealfall nach Abwägung aller Rechtsgüter im Einzelfall sowohl Schutz bieten als auch entziehen kann. (de)
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  • Chilling effect (de)
  • Chilling effect (de)
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