Die Charta Oecumenica ist ein von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), einer regionalen ökumenischen Organisation, und vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE), einer römisch-katholischen Organisation, gemeinsam vorgelegtes Dokument, das Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa enthält. Es wurde von der Zweiten Europäischen Ökumenischen Versammlung 1997 in Graz in Auftrag gegeben und in den folgenden Jahren in einer achtköpfigen Arbeitsgruppe erarbeitet. Am 22. April 2001 (Sonntag nach Ostern) wurde die Charta anlässlich der Europäischen Ökumenischen Begegnung in Straßburg von den Präsidenten von KEK und CCEE unterzeichnet.

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  • Die Charta Oecumenica ist ein von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), einer regionalen ökumenischen Organisation, und vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE), einer römisch-katholischen Organisation, gemeinsam vorgelegtes Dokument, das Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa enthält. Es wurde von der Zweiten Europäischen Ökumenischen Versammlung 1997 in Graz in Auftrag gegeben und in den folgenden Jahren in einer achtköpfigen Arbeitsgruppe erarbeitet. Am 22. April 2001 (Sonntag nach Ostern) wurde die Charta anlässlich der Europäischen Ökumenischen Begegnung in Straßburg von den Präsidenten von KEK und CCEE unterzeichnet. Die Charta Oecumenica führt ökumenische Grundüberzeugungen an und leitet daraus ökumenische Selbstverpflichtungen der Kirchen ab. Sie ist getragen von der Überzeugung, dass das Bekenntnis einer Kirche zur Ökumene und die Mitgliedschaft in ökumenischen Organisationen im Verhalten dieser Kirche erkennbar sein soll. Das Dokument nennt Selbstverpflichtungen im Verhalten der Kirchen untereinander (Punkte 2 bis 6), gegenüber der Gesellschaft (Punkte 7 bis 9) und gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen, insbesondere Judentum und Islam (Punkte 10 bis 12). Die Charta Oecumenica hat keinen lehramtlich-dogmatischen oder kirchenrechtlich-gesetzlichen Charakter. Sie versteht sich als Sendschreiben an die Mitgliedskirchen von KEK und CCEE, die eingeladen sind, sich die genannten Selbstverpflichtungen zu eigen zu machen. In verschiedenen Ländern wurde die Charta Oecumenica von Kirchen oder nationalen Kirchenräten unterschrieben oder es bestehen Bestrebungen, dies in Zukunft zu tun. In Deutschland geschah dies auf dem ersten Ökumenischen Kirchentag durch die Mitgliedskirchen der ACK. Dort wurde die Charta Oecumenica als Leitperspektive für die ökumenische Zusammenarbeit angenommen und unterzeichnet. Die ACK betrachtet damit die Umsetzung und Konkretisierung der Charta als eine zentrale Aufgabe für die Kirchen und die ACK für die Zukunft. Auch die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz hat die Charta oecumenica unterzeichnet. (de)
  • Die Charta Oecumenica ist ein von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), einer regionalen ökumenischen Organisation, und vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE), einer römisch-katholischen Organisation, gemeinsam vorgelegtes Dokument, das Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa enthält. Es wurde von der Zweiten Europäischen Ökumenischen Versammlung 1997 in Graz in Auftrag gegeben und in den folgenden Jahren in einer achtköpfigen Arbeitsgruppe erarbeitet. Am 22. April 2001 (Sonntag nach Ostern) wurde die Charta anlässlich der Europäischen Ökumenischen Begegnung in Straßburg von den Präsidenten von KEK und CCEE unterzeichnet. Die Charta Oecumenica führt ökumenische Grundüberzeugungen an und leitet daraus ökumenische Selbstverpflichtungen der Kirchen ab. Sie ist getragen von der Überzeugung, dass das Bekenntnis einer Kirche zur Ökumene und die Mitgliedschaft in ökumenischen Organisationen im Verhalten dieser Kirche erkennbar sein soll. Das Dokument nennt Selbstverpflichtungen im Verhalten der Kirchen untereinander (Punkte 2 bis 6), gegenüber der Gesellschaft (Punkte 7 bis 9) und gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen, insbesondere Judentum und Islam (Punkte 10 bis 12). Die Charta Oecumenica hat keinen lehramtlich-dogmatischen oder kirchenrechtlich-gesetzlichen Charakter. Sie versteht sich als Sendschreiben an die Mitgliedskirchen von KEK und CCEE, die eingeladen sind, sich die genannten Selbstverpflichtungen zu eigen zu machen. In verschiedenen Ländern wurde die Charta Oecumenica von Kirchen oder nationalen Kirchenräten unterschrieben oder es bestehen Bestrebungen, dies in Zukunft zu tun. In Deutschland geschah dies auf dem ersten Ökumenischen Kirchentag durch die Mitgliedskirchen der ACK. Dort wurde die Charta Oecumenica als Leitperspektive für die ökumenische Zusammenarbeit angenommen und unterzeichnet. Die ACK betrachtet damit die Umsetzung und Konkretisierung der Charta als eine zentrale Aufgabe für die Kirchen und die ACK für die Zukunft. Auch die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz hat die Charta oecumenica unterzeichnet. (de)
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  • Die Charta Oecumenica ist ein von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), einer regionalen ökumenischen Organisation, und vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE), einer römisch-katholischen Organisation, gemeinsam vorgelegtes Dokument, das Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa enthält. Es wurde von der Zweiten Europäischen Ökumenischen Versammlung 1997 in Graz in Auftrag gegeben und in den folgenden Jahren in einer achtköpfigen Arbeitsgruppe erarbeitet. Am 22. April 2001 (Sonntag nach Ostern) wurde die Charta anlässlich der Europäischen Ökumenischen Begegnung in Straßburg von den Präsidenten von KEK und CCEE unterzeichnet. (de)
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