Das Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit, nach dem letzten Verhandlungsort Cartagena (Kolumbien) kurz Cartagena-Protokoll genannt, ist ein am 11. September 2003 in Kraft getretenes internationales Folgeabkommen der Konvention über biologische Vielfalt. Es regelt erstmals völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Darin sind Maßnahmen vorgesehen, um die genetischen Ressourcen vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbunden sein können.

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  • Das Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit, nach dem letzten Verhandlungsort Cartagena (Kolumbien) kurz Cartagena-Protokoll genannt, ist ein am 11. September 2003 in Kraft getretenes internationales Folgeabkommen der Konvention über biologische Vielfalt. Es regelt erstmals völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Darin sind Maßnahmen vorgesehen, um die genetischen Ressourcen vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbunden sein können. 2010 wurde es durch das Nagoya-Protokoll unter Anderem mit den Aichi-Zielen ergänzt. (de)
  • Das Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit, nach dem letzten Verhandlungsort Cartagena (Kolumbien) kurz Cartagena-Protokoll genannt, ist ein am 11. September 2003 in Kraft getretenes internationales Folgeabkommen der Konvention über biologische Vielfalt. Es regelt erstmals völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Darin sind Maßnahmen vorgesehen, um die genetischen Ressourcen vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbunden sein können. 2010 wurde es durch das Nagoya-Protokoll unter Anderem mit den Aichi-Zielen ergänzt. (de)
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