Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung wurden auch Wasserfahrzeuge, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in der Sport- und Freizeitschifffahrt genutzt werden, so genannten „harmonisierten“ Regeln unterworfen.

Property Value
dbo:abstract
  • Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung wurden auch Wasserfahrzeuge, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in der Sport- und Freizeitschifffahrt genutzt werden, so genannten „harmonisierten“ Regeln unterworfen. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch die Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten - 10. ProdSV) umgesetzt und gilt für Sportboote, die nach dem 15. Juni 1998 gebaut worden sind bzw. erstmals in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Sie gilt auch für deren erforderliche feste Bordausrüstung und Ausrüstungsgegenstände. Die Richtlinie betrifft nicht die Boote der Berufsschifffahrt. Hier sind Klassifikationsgesellschaften zuständig. Es gibt vier Seetauglichkeitskategorien - wobei A für Hochsee, B für außerhalb von Küstengewässern, C für küstennahe Gewässer und D für geschützte Gewässer stehen. Diese sind durch konkrete Grenzwerte für Windstärke (in Beaufort) und Wellenhöhe (in Metern) festgelegt. Die CE-Einstufung (Kategorie) muss gut sichtbar im Boot angebracht werden und gibt dem Bootsführer eine Orientierung, bei welchen Wetterverhältnissen er das Boot sicher bewegen kann. (de)
  • Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung wurden auch Wasserfahrzeuge, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in der Sport- und Freizeitschifffahrt genutzt werden, so genannten „harmonisierten“ Regeln unterworfen. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch die Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten - 10. ProdSV) umgesetzt und gilt für Sportboote, die nach dem 15. Juni 1998 gebaut worden sind bzw. erstmals in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Sie gilt auch für deren erforderliche feste Bordausrüstung und Ausrüstungsgegenstände. Die Richtlinie betrifft nicht die Boote der Berufsschifffahrt. Hier sind Klassifikationsgesellschaften zuständig. Es gibt vier Seetauglichkeitskategorien - wobei A für Hochsee, B für außerhalb von Küstengewässern, C für küstennahe Gewässer und D für geschützte Gewässer stehen. Diese sind durch konkrete Grenzwerte für Windstärke (in Beaufort) und Wellenhöhe (in Metern) festgelegt. Die CE-Einstufung (Kategorie) muss gut sichtbar im Boot angebracht werden und gibt dem Bootsführer eine Orientierung, bei welchen Wetterverhältnissen er das Boot sicher bewegen kann. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 1227237 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158815200 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung wurden auch Wasserfahrzeuge, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in der Sport- und Freizeitschifffahrt genutzt werden, so genannten „harmonisierten“ Regeln unterworfen. (de)
  • Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung wurden auch Wasserfahrzeuge, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in der Sport- und Freizeitschifffahrt genutzt werden, so genannten „harmonisierten“ Regeln unterworfen. (de)
rdfs:label
  • CE-Seetauglichkeitseinstufung (de)
  • CE-Seetauglichkeitseinstufung (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of