Als Böhmermann-Affäre (auch Staatsaffäre Böhmermann, Fall Böhmermann oder Causa Böhmermann) werden ein Fernsehbeitrag des deutschen Satirikers und Moderators Jan Böhmermann und die darauf folgenden Reaktionen von türkischer und deutscher Seite bezeichnet.

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  • Als Böhmermann-Affäre (auch Staatsaffäre Böhmermann, Fall Böhmermann oder Causa Böhmermann) werden ein Fernsehbeitrag des deutschen Satirikers und Moderators Jan Böhmermann und die darauf folgenden Reaktionen von türkischer und deutscher Seite bezeichnet. Der Beitrag wurde am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung Neo Magazin Royale auf ZDFneo ausgestrahlt. In diesem Beitrag trägt Böhmermann, bezugnehmend auf ein satirisches Lied der ARD-Sendung extra 3 („Erdowie, Erdowo, Erdogan“) und türkische Reaktionen, unter dem Titel Schmähkritik auch ein Gedicht über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vor. Eingeleitet und wiederholt unterbrochen wird der Vortrag von Hinweisen Böhmermanns und seines Sidekicks Ralf Kabelka, man wolle damit erklären, wie eine in Deutschland verbotene Schmähkritik aussehe. Es werden türkische Untertitel für das Schmähgedicht eingeblendet, allerdings nicht für den erklärenden Kontext. Sowohl die Regierung der Türkei als auch Erdoğan selbst bekundeten ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann; die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Die Äußerung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu, dass der Beitrag ihrer Ansicht nach „bewusst verletzend“ sei, wurde in der deutschen Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutiert. Später nannte sie diese Äußerung einen Fehler. Als bekannt wurde, dass die Türkei basierend auf § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einen Prozess gegen Böhmermann verlangte, forderten zahlreiche Juristen, Politiker und andere die Abschaffung des Paragraphen. Merkel ließ am 15. April 2016 die Strafverfolgung nach § 103 StGB zu und erklärte gleichzeitig, dass die Bundesregierung bis 2018 einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen wolle. Am 4. Oktober 2016 gab die Staatsanwaltschaft Mainz bekannt, dass das Strafverfahren gegen Böhmermann eingestellt wurde. Es seien keine „strafbaren Handlungen [...] mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die Behörde mit. Weiterhin erklärte sie, dass eine Karikatur oder Satire keine Beleidigung sei, sofern „die Überzeichnung menschlicher Schwächen [keine] ernsthafte Herabwürdigung der Person“ enthalte. (de)
  • Als Böhmermann-Affäre (auch Staatsaffäre Böhmermann, Fall Böhmermann oder Causa Böhmermann) werden ein Fernsehbeitrag des deutschen Satirikers und Moderators Jan Böhmermann und die darauf folgenden Reaktionen von türkischer und deutscher Seite bezeichnet. Der Beitrag wurde am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung Neo Magazin Royale auf ZDFneo ausgestrahlt. In diesem Beitrag trägt Böhmermann, bezugnehmend auf ein satirisches Lied der ARD-Sendung extra 3 („Erdowie, Erdowo, Erdogan“) und türkische Reaktionen, unter dem Titel Schmähkritik auch ein Gedicht über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vor. Eingeleitet und wiederholt unterbrochen wird der Vortrag von Hinweisen Böhmermanns und seines Sidekicks Ralf Kabelka, man wolle damit erklären, wie eine in Deutschland verbotene Schmähkritik aussehe. Es werden türkische Untertitel für das Schmähgedicht eingeblendet, allerdings nicht für den erklärenden Kontext. Sowohl die Regierung der Türkei als auch Erdoğan selbst bekundeten ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann; die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Die Äußerung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu, dass der Beitrag ihrer Ansicht nach „bewusst verletzend“ sei, wurde in der deutschen Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutiert. Später nannte sie diese Äußerung einen Fehler. Als bekannt wurde, dass die Türkei basierend auf § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einen Prozess gegen Böhmermann verlangte, forderten zahlreiche Juristen, Politiker und andere die Abschaffung des Paragraphen. Merkel ließ am 15. April 2016 die Strafverfolgung nach § 103 StGB zu und erklärte gleichzeitig, dass die Bundesregierung bis 2018 einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen wolle. Am 4. Oktober 2016 gab die Staatsanwaltschaft Mainz bekannt, dass das Strafverfahren gegen Böhmermann eingestellt wurde. Es seien keine „strafbaren Handlungen [...] mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die Behörde mit. Weiterhin erklärte sie, dass eine Karikatur oder Satire keine Beleidigung sei, sofern „die Überzeichnung menschlicher Schwächen [keine] ernsthafte Herabwürdigung der Person“ enthalte. (de)
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  • Eskalation einer Affäre: Wenn man nur verlieren kann. Ein Rückblick auf die letzten Tage
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