Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein deutsches, beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführtes öffentliches Register. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) im Rahmen des Registerrechts. Gemäß den Vorgaben des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt. Das Bundeszentralregister (BZR) wird seit 1975 ausschließlich in Form einer Datenbank mittels elektronischer Datenverarbeitung geführt.

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  • Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein deutsches, beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführtes öffentliches Register. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) im Rahmen des Registerrechts. Gemäß den Vorgaben des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt. Das Bundeszentralregister (BZR) wird seit 1975 ausschließlich in Form einer Datenbank mittels elektronischer Datenverarbeitung geführt. (de)
  • Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein deutsches, beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführtes öffentliches Register. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) im Rahmen des Registerrechts. Gemäß den Vorgaben des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt. Das Bundeszentralregister (BZR) wird seit 1975 ausschließlich in Form einer Datenbank mittels elektronischer Datenverarbeitung geführt. (de)
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  • Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein deutsches, beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführtes öffentliches Register. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) im Rahmen des Registerrechts. Gemäß den Vorgaben des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt. Das Bundeszentralregister (BZR) wird seit 1975 ausschließlich in Form einer Datenbank mittels elektronischer Datenverarbeitung geführt. (de)
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  • Bundeszentralregister (de)
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