Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 & Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG). Erste Bundestagswahl 1949 %40302010031,029,211,95,74,24,03,12,98,0UnionSPDFDPKPDBPDPDZPWAVSonst.Bisher letzte Bundestagswahl 2013amtliches Endergebnis %5040302010041,525,78,68,44,84,72,21,32,8UnionSPDLinkeGrüneFDPAfDPiratenNPDSonst.

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  • Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 & Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG). Das Bundestagswahlrecht beruht auf dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und hat einige Besonderheiten wie die Fünfprozenthürde und die mögliche Existenz von Überhangmandaten. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz bestimmt. Die letzte Wahl fand am 22. September 2013 statt – die nächste Wahl wird voraussichtlich 2017 stattfinden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 3. Juli 2008 Teile des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, einigten sich im Oktober 2012 die Fraktionen von Union, SPD, FDP und Grünen auf eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, die die Einführung von Ausgleichsmandaten beinhaltet. Abhängig von der Zahl der Überhangmandate und verschieden hohen Wahlbeteiligungen auf Länderebene kann sich damit die Zahl der Sitze insgesamt erheblich erhöhen. Die Änderung ist am 9. Mai 2013 in Kraft getreten. Auch das Wahlrecht für Auslandsdeutsche wurde neu geregelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die seit 2008 geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Gesetzesänderung trat am 3. Mai 2012 in Kraft. Danach sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und seit dem Wegzug nicht mehr als 25 Jahre vergangen sind. Andere Auslandsdeutsche dürfen nur dann wählen, wenn sie „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“. Erste Bundestagswahl 1949 %40302010031,029,211,95,74,24,03,12,98,0UnionSPDFDPKPDBPDPDZPWAVSonst.Bisher letzte Bundestagswahl 2013amtliches Endergebnis %5040302010041,525,78,68,44,84,72,21,32,8UnionSPDLinkeGrüneFDPAfDPiratenNPDSonst. → Ausführliche Informationen über Ablauf und Funktionsweise der Bundestagswahl siehe unter Bundestagswahlrecht. (de)
  • Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 & Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG). Das Bundestagswahlrecht beruht auf dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und hat einige Besonderheiten wie die Fünfprozenthürde und die mögliche Existenz von Überhangmandaten. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz bestimmt. Die letzte Wahl fand am 22. September 2013 statt – die nächste Wahl wird voraussichtlich 2017 stattfinden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 3. Juli 2008 Teile des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, einigten sich im Oktober 2012 die Fraktionen von Union, SPD, FDP und Grünen auf eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, die die Einführung von Ausgleichsmandaten beinhaltet. Abhängig von der Zahl der Überhangmandate und verschieden hohen Wahlbeteiligungen auf Länderebene kann sich damit die Zahl der Sitze insgesamt erheblich erhöhen. Die Änderung ist am 9. Mai 2013 in Kraft getreten. Auch das Wahlrecht für Auslandsdeutsche wurde neu geregelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die seit 2008 geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Gesetzesänderung trat am 3. Mai 2012 in Kraft. Danach sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und seit dem Wegzug nicht mehr als 25 Jahre vergangen sind. Andere Auslandsdeutsche dürfen nur dann wählen, wenn sie „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“. Erste Bundestagswahl 1949 %40302010031,029,211,95,74,24,03,12,98,0UnionSPDFDPKPDBPDPDZPWAVSonst.Bisher letzte Bundestagswahl 2013amtliches Endergebnis %5040302010041,525,78,68,44,84,72,21,32,8UnionSPDLinkeGrüneFDPAfDPiratenNPDSonst. → Ausführliche Informationen über Ablauf und Funktionsweise der Bundestagswahl siehe unter Bundestagswahlrecht. (de)
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  • Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 & Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG). Erste Bundestagswahl 1949 %40302010031,029,211,95,74,24,03,12,98,0UnionSPDFDPKPDBPDPDZPWAVSonst.Bisher letzte Bundestagswahl 2013amtliches Endergebnis %5040302010041,525,78,68,44,84,72,21,32,8UnionSPDLinkeGrüneFDPAfDPiratenNPDSonst. (de)
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