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- Präsidium des Bundes oder Bundespräsidium lautet eine Funktion in der deutschen Verfassungsgeschichte. Zur Zeit des Deutschen Bundes hatte der österreichische Gesandte den Vorsitz im Bundestag. Daher nannte man Österreich die „Präsidialmacht“. Allerdings war damit im Wesentlichen nur eine geschäftsführende Rolle im Bundestag verbunden. Im Norddeutschen Bund von 1867 war Präsidium des Bundes ein Amt in der Norddeutschen Bundesverfassung. Es stand für die Rolle eines Staatsoberhauptes und einer Bundesexekutive, auch wenn das Amt ursprünglich nicht als Bundesmonarch gedacht war. Das Bundespräsidium hatte der König von Preußen inne. Bei der Reichsgründung 1871 und den entsprechenden Verfassungsänderungen wurde das „Bundespräsidium“ weitestgehend durch den „Deutschen Kaiser“ ersetzt. (de)
- Präsidium des Bundes oder Bundespräsidium lautet eine Funktion in der deutschen Verfassungsgeschichte. Zur Zeit des Deutschen Bundes hatte der österreichische Gesandte den Vorsitz im Bundestag. Daher nannte man Österreich die „Präsidialmacht“. Allerdings war damit im Wesentlichen nur eine geschäftsführende Rolle im Bundestag verbunden. Im Norddeutschen Bund von 1867 war Präsidium des Bundes ein Amt in der Norddeutschen Bundesverfassung. Es stand für die Rolle eines Staatsoberhauptes und einer Bundesexekutive, auch wenn das Amt ursprünglich nicht als Bundesmonarch gedacht war. Das Bundespräsidium hatte der König von Preußen inne. Bei der Reichsgründung 1871 und den entsprechenden Verfassungsänderungen wurde das „Bundespräsidium“ weitestgehend durch den „Deutschen Kaiser“ ersetzt. (de)
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- Präsidium des Bundes oder Bundespräsidium lautet eine Funktion in der deutschen Verfassungsgeschichte. Zur Zeit des Deutschen Bundes hatte der österreichische Gesandte den Vorsitz im Bundestag. Daher nannte man Österreich die „Präsidialmacht“. Allerdings war damit im Wesentlichen nur eine geschäftsführende Rolle im Bundestag verbunden. (de)
- Präsidium des Bundes oder Bundespräsidium lautet eine Funktion in der deutschen Verfassungsgeschichte. Zur Zeit des Deutschen Bundes hatte der österreichische Gesandte den Vorsitz im Bundestag. Daher nannte man Österreich die „Präsidialmacht“. Allerdings war damit im Wesentlichen nur eine geschäftsführende Rolle im Bundestag verbunden. (de)
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- Bundespräsidium (de)
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