1949 wurde für den Bundesrat ein eigenständiges Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates errichtet, das ab 1957 Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder hieß. Das Ministerium sollte für einen guten Informationsfluss zwischen den im Bundesrat vertretenen Ländern und der Bundesregierung sorgen. Es hatte seinen Sitz in der Bonner Adenauerallee 120/122 und bestand aus drei Abteilungen:

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  • 1949 wurde für den Bundesrat ein eigenständiges Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates errichtet, das ab 1957 Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder hieß. Das Ministerium sollte für einen guten Informationsfluss zwischen den im Bundesrat vertretenen Ländern und der Bundesregierung sorgen. Es hatte seinen Sitz in der Bonner Adenauerallee 120/122 und bestand aus drei Abteilungen: * der Zentralabteilung, die für das Personal, den Haushalt des Ministeriums, für die Pressearbeit und ähnliche organisatorische Aufgaben zuständig war, * der Politischen Abteilung, die die Verbindung zum Bundestag, zum Bundesrat und zu den Ländervertretungen hielt, eine Neugliederung des Bundesgebietes vorbereitete und die Organisation von Hilfe in Notstandsgebieten übernahm, sowie * der Rechtsabteilung, die insbesondere für die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern und zwischen zustimmungspflichtigen und nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen verantwortlich war. 1969 wurde das Ministerium von der neuen Regierung Brandt im Zuge einer Neustrukturierung der Ministerien zusammen mit dem Vertriebenen- und dem Schatzministerium aufgelöst. Die Zuständigkeiten des Ministeriums gingen auf das Bundeskanzleramt über. (de)
  • 1949 wurde für den Bundesrat ein eigenständiges Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates errichtet, das ab 1957 Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder hieß. Das Ministerium sollte für einen guten Informationsfluss zwischen den im Bundesrat vertretenen Ländern und der Bundesregierung sorgen. Es hatte seinen Sitz in der Bonner Adenauerallee 120/122 und bestand aus drei Abteilungen: * der Zentralabteilung, die für das Personal, den Haushalt des Ministeriums, für die Pressearbeit und ähnliche organisatorische Aufgaben zuständig war, * der Politischen Abteilung, die die Verbindung zum Bundestag, zum Bundesrat und zu den Ländervertretungen hielt, eine Neugliederung des Bundesgebietes vorbereitete und die Organisation von Hilfe in Notstandsgebieten übernahm, sowie * der Rechtsabteilung, die insbesondere für die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern und zwischen zustimmungspflichtigen und nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen verantwortlich war. 1969 wurde das Ministerium von der neuen Regierung Brandt im Zuge einer Neustrukturierung der Ministerien zusammen mit dem Vertriebenen- und dem Schatzministerium aufgelöst. Die Zuständigkeiten des Ministeriums gingen auf das Bundeskanzleramt über. (de)
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  • 1949 wurde für den Bundesrat ein eigenständiges Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates errichtet, das ab 1957 Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder hieß. Das Ministerium sollte für einen guten Informationsfluss zwischen den im Bundesrat vertretenen Ländern und der Bundesregierung sorgen. Es hatte seinen Sitz in der Bonner Adenauerallee 120/122 und bestand aus drei Abteilungen: (de)
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  • Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates (de)
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