Das Bundesblatt (BBl) ist das Publikationsorgan der Schweizer Regierung (Bundesrat), der Bundesverwaltung und der Bundesversammlung (Parlament). Seine gesetzliche Grundlage liegt in Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 18. Juni 2004. Das Bundesblatt ist chronologisch gegliedert; Fundstellen sind über die entsprechenden Jahres- und Seitenzahlen eindeutig auffindbar und zitierbar. Im Bundesblatt werden veröffentlicht: Siehe auch: Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Systematische Sammlung des Bundesrechts.

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  • Das Bundesblatt (BBl) ist das Publikationsorgan der Schweizer Regierung (Bundesrat), der Bundesverwaltung und der Bundesversammlung (Parlament). Seine gesetzliche Grundlage liegt in Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 18. Juni 2004. Das Bundesblatt ist chronologisch gegliedert; Fundstellen sind über die entsprechenden Jahres- und Seitenzahlen eindeutig auffindbar und zitierbar. Im Bundesblatt werden veröffentlicht: * die Botschaften und Entwürfe des Bundesrates zu Verfassungsänderungen, Volksinitiativen, Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen; * die von der Bundesversammlung verabschiedeten Verfassungsänderungen, die Bundesgesetze und allgemeinverbindlichen, dem fakultativen Referendum unterstehenden Bundesbeschlüsse, die Bundesbeschlüsse über die Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen sowie die einfachen Bundesbeschlüsse; * Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung; * Berichte von Kommissionen der Bundesversammlung; * die Texte, die aufgrund der Bundesgesetzgebung aufzunehmen sind. Ferner können Weisungen, Richtlinien, Anordnungen und Mitteilungen des Bundesrates, der Verwaltung oder von Stellen, die Bundesaufgaben zu erfüllen haben, veröffentlicht werden. Das Bundesblatt erscheint jede Woche in den drei Amtssprachen. Es wird vom Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) der Bundeskanzlei herausgegeben. In einer Beilage zum Bundesblatt werden ferner Bundeserlasse von besonderer Tragweite in romanischer Sprache veröffentlicht. Der Bundesrat bestimmt diese Erlasse nach Rücksprache mit der Regierung des Kantons Graubünden. Sämtliche Ausgaben des Bundesblatts sind seit Anfang 2005 über Internet abrufbar. Die Bände von 1849 bis 1999 wurden im Auftrag des Schweizerischen Bundesarchivs gescannt und OCR-erfasst. Die im Bundesblatt veröffentlichten Botschaften des Bundesrates können auch via die parlamentarische Datenbank Curia Vista gefunden werden. Siehe auch: Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Systematische Sammlung des Bundesrechts. (de)
  • Das Bundesblatt (BBl) ist das Publikationsorgan der Schweizer Regierung (Bundesrat), der Bundesverwaltung und der Bundesversammlung (Parlament). Seine gesetzliche Grundlage liegt in Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 18. Juni 2004. Das Bundesblatt ist chronologisch gegliedert; Fundstellen sind über die entsprechenden Jahres- und Seitenzahlen eindeutig auffindbar und zitierbar. Im Bundesblatt werden veröffentlicht: * die Botschaften und Entwürfe des Bundesrates zu Verfassungsänderungen, Volksinitiativen, Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen; * die von der Bundesversammlung verabschiedeten Verfassungsänderungen, die Bundesgesetze und allgemeinverbindlichen, dem fakultativen Referendum unterstehenden Bundesbeschlüsse, die Bundesbeschlüsse über die Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen sowie die einfachen Bundesbeschlüsse; * Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung; * Berichte von Kommissionen der Bundesversammlung; * die Texte, die aufgrund der Bundesgesetzgebung aufzunehmen sind. Ferner können Weisungen, Richtlinien, Anordnungen und Mitteilungen des Bundesrates, der Verwaltung oder von Stellen, die Bundesaufgaben zu erfüllen haben, veröffentlicht werden. Das Bundesblatt erscheint jede Woche in den drei Amtssprachen. Es wird vom Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) der Bundeskanzlei herausgegeben. In einer Beilage zum Bundesblatt werden ferner Bundeserlasse von besonderer Tragweite in romanischer Sprache veröffentlicht. Der Bundesrat bestimmt diese Erlasse nach Rücksprache mit der Regierung des Kantons Graubünden. Sämtliche Ausgaben des Bundesblatts sind seit Anfang 2005 über Internet abrufbar. Die Bände von 1849 bis 1999 wurden im Auftrag des Schweizerischen Bundesarchivs gescannt und OCR-erfasst. Die im Bundesblatt veröffentlichten Botschaften des Bundesrates können auch via die parlamentarische Datenbank Curia Vista gefunden werden. Siehe auch: Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Systematische Sammlung des Bundesrechts. (de)
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  • Das Bundesblatt (BBl) ist das Publikationsorgan der Schweizer Regierung (Bundesrat), der Bundesverwaltung und der Bundesversammlung (Parlament). Seine gesetzliche Grundlage liegt in Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 18. Juni 2004. Das Bundesblatt ist chronologisch gegliedert; Fundstellen sind über die entsprechenden Jahres- und Seitenzahlen eindeutig auffindbar und zitierbar. Im Bundesblatt werden veröffentlicht: Siehe auch: Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Systematische Sammlung des Bundesrechts. (de)
  • Das Bundesblatt (BBl) ist das Publikationsorgan der Schweizer Regierung (Bundesrat), der Bundesverwaltung und der Bundesversammlung (Parlament). Seine gesetzliche Grundlage liegt in Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 18. Juni 2004. Das Bundesblatt ist chronologisch gegliedert; Fundstellen sind über die entsprechenden Jahres- und Seitenzahlen eindeutig auffindbar und zitierbar. Im Bundesblatt werden veröffentlicht: Siehe auch: Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Systematische Sammlung des Bundesrechts. (de)
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