Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Dienstbezüge für alle Beamten, Richter und Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland, also nicht nur für die Bediensteten des Bundes, sondern auch der Länder, Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörperschaften. Es enthält die verschiedenen Besoldungsordnungen (Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung R und Besoldungsordnung W). Die Alimentation wird ergänzt durch das Beamtenversorgungsgesetz. Bundesbesoldungsanpassungsgesetz 2008/2009 Bekanntmachungen des Bundesministers den Innern im Bundesgesetzblatt

Property Value
dbo:abstract
  • Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Dienstbezüge für alle Beamten, Richter und Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland, also nicht nur für die Bediensteten des Bundes, sondern auch der Länder, Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörperschaften. Es enthält die verschiedenen Besoldungsordnungen (Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung R und Besoldungsordnung W). Die Alimentation wird ergänzt durch das Beamtenversorgungsgesetz. Im Rahmen der Föderalismusreform haben seit Mitte 2006 die Länder die Gesetzgebungshoheit für das Besoldungsrecht der Beamten und Richter der Länder (und Gemeinden). Für diese Personen gilt das BBesG nur solange weiter, wie Landesbesoldungsgesetze es nicht abgelöst haben. Bundesbesoldungsanpassungsgesetz 2008/2009 Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund für 2008/2009 vom 29. Juli 2008 wurde am 1. August 2008 im Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 34, Seiten 1582 ff verkündet. Demnach erhöhen sich durch Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes die Grundgehaltssätze rückwirkend ab 1. Januar 2008 um den Sockelbetrag von 50 Euro, die Anwärtergrundbeträge um 20 Euro sowie zusätzlich in beiden Fällen um den Prozentsatz von 3,1 %. Als weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ist ab 1. Januar 2009 eine Erhöhung um 2,8 % (§ 14 BBesG) und eine einmalige Zahlung von 225 Euro (§ 85 BBesG) vorgesehen. Bekanntmachungen des Bundesministers den Innern im Bundesgesetzblatt Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juni 2009 durch den Bundesminister des Innern im Bundesgesetzblatt I Nr. 34 vom 25. Juni 2009 auf der Seite 1434. Die Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 1. Juli 2009 nach § 77 Abs. 1 und 2 sowie nach § 78 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach § 6 Abs. 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes ist am 2. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt I Nr. 37 vom 2. Juli 2009 auf der Seite 1646 erschienen. Berichtigung des Bundesministeriums des Innern vom 12. August 2009 im Bundesgesetzblatt I Nr. 54 vom 19. August 2009, Seite 2864, hinsichtlich der Bekanntmachung nach § 77 Absatz 1 und 2 sowie nach § 78 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach § 6 Absatz 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 Der Deutsche Bundestag hat am 30. September 2010 das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz für 2010 / 2011 (BBVAnpG 2010/2011) verabschiedet. Es sieht die Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Bund vom 27. Februar 2010 auf die Bezugsempfängerinnen und Bezugsempfänger des Bundes vor. Das Gesetz wurde am 24. November 2010 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 58 auf den Seiten 1552 ff verkündet. Daraus ergibt sich im Wesentlichen folgende Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2010 und 2011: lineare Erhöhung um 1,2 % ab 1. Januar 2010, lineare Erhöhung um 0,6 % ab 1. Januar 2011 sowie eine Einmalzahlung von 240 Euro, für Anwärter von 50 Euro, lineare Erhöhung um 0,3 % ab 1. August 2011 sowie zusätzlich 0,2 % als Zuführung für die Versorgungsrücklage des Bundes. Das Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 59 vom 30. November 2010 enthält auf den Seiten 1693 ff die Bekanntmachung vom 19. November 2010 nach § 77 Absatz 4 und § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes. Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 In Anlehnung an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wurde die Bundesbeamtenbesoldung durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013) vom 15. August 2012, verkündet im Bundesgesetzblatt vom 20. August 2012 Teil I Nr. 37, Seite 1670, in drei Stufen wie folgt angehoben: zum 1. März 2012 um 3,3 %, zum 1. Januar 2013 um 1,2 % und zum 1. August 2013 um 1,2 %. Diese Erhöhungen wurden jeweils um 0,2 % nach § 14 a BBesG reduziert. Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 In Anlehnung an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wurde die Bundesbeamtenbesoldung durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) vom 25. November 2014, verkündet im Bundesgesetzblatt vom 28. November 2014 Teil I Nr. 54, Seite 1772, in zwei Stufen wie folgt angehoben: zum 1. März 2014 um 3 % (mindestens um 90 EUR) und zum 1. März 2015 um 2,4 %. Von der Erhöhung wird jeweils 0,2 % als Zuführung für die Versorgungsrücklage des Bundes einbehalten. (de)
  • Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Dienstbezüge für alle Beamten, Richter und Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland, also nicht nur für die Bediensteten des Bundes, sondern auch der Länder, Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörperschaften. Es enthält die verschiedenen Besoldungsordnungen (Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung R und Besoldungsordnung W). Die Alimentation wird ergänzt durch das Beamtenversorgungsgesetz. Im Rahmen der Föderalismusreform haben seit Mitte 2006 die Länder die Gesetzgebungshoheit für das Besoldungsrecht der Beamten und Richter der Länder (und Gemeinden). Für diese Personen gilt das BBesG nur solange weiter, wie Landesbesoldungsgesetze es nicht abgelöst haben. Bundesbesoldungsanpassungsgesetz 2008/2009 Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund für 2008/2009 vom 29. Juli 2008 wurde am 1. August 2008 im Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 34, Seiten 1582 ff verkündet. Demnach erhöhen sich durch Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes die Grundgehaltssätze rückwirkend ab 1. Januar 2008 um den Sockelbetrag von 50 Euro, die Anwärtergrundbeträge um 20 Euro sowie zusätzlich in beiden Fällen um den Prozentsatz von 3,1 %. Als weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ist ab 1. Januar 2009 eine Erhöhung um 2,8 % (§ 14 BBesG) und eine einmalige Zahlung von 225 Euro (§ 85 BBesG) vorgesehen. Bekanntmachungen des Bundesministers den Innern im Bundesgesetzblatt Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juni 2009 durch den Bundesminister des Innern im Bundesgesetzblatt I Nr. 34 vom 25. Juni 2009 auf der Seite 1434. Die Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 1. Juli 2009 nach § 77 Abs. 1 und 2 sowie nach § 78 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach § 6 Abs. 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes ist am 2. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt I Nr. 37 vom 2. Juli 2009 auf der Seite 1646 erschienen. Berichtigung des Bundesministeriums des Innern vom 12. August 2009 im Bundesgesetzblatt I Nr. 54 vom 19. August 2009, Seite 2864, hinsichtlich der Bekanntmachung nach § 77 Absatz 1 und 2 sowie nach § 78 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach § 6 Absatz 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 Der Deutsche Bundestag hat am 30. September 2010 das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz für 2010 / 2011 (BBVAnpG 2010/2011) verabschiedet. Es sieht die Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Bund vom 27. Februar 2010 auf die Bezugsempfängerinnen und Bezugsempfänger des Bundes vor. Das Gesetz wurde am 24. November 2010 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 58 auf den Seiten 1552 ff verkündet. Daraus ergibt sich im Wesentlichen folgende Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2010 und 2011: lineare Erhöhung um 1,2 % ab 1. Januar 2010, lineare Erhöhung um 0,6 % ab 1. Januar 2011 sowie eine Einmalzahlung von 240 Euro, für Anwärter von 50 Euro, lineare Erhöhung um 0,3 % ab 1. August 2011 sowie zusätzlich 0,2 % als Zuführung für die Versorgungsrücklage des Bundes. Das Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 59 vom 30. November 2010 enthält auf den Seiten 1693 ff die Bekanntmachung vom 19. November 2010 nach § 77 Absatz 4 und § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes. Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 In Anlehnung an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wurde die Bundesbeamtenbesoldung durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013) vom 15. August 2012, verkündet im Bundesgesetzblatt vom 20. August 2012 Teil I Nr. 37, Seite 1670, in drei Stufen wie folgt angehoben: zum 1. März 2012 um 3,3 %, zum 1. Januar 2013 um 1,2 % und zum 1. August 2013 um 1,2 %. Diese Erhöhungen wurden jeweils um 0,2 % nach § 14 a BBesG reduziert. Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 In Anlehnung an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wurde die Bundesbeamtenbesoldung durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) vom 25. November 2014, verkündet im Bundesgesetzblatt vom 28. November 2014 Teil I Nr. 54, Seite 1772, in zwei Stufen wie folgt angehoben: zum 1. März 2014 um 3 % (mindestens um 90 EUR) und zum 1. März 2015 um 2,4 %. Von der Erhöhung wird jeweils 0,2 % als Zuführung für die Versorgungsrücklage des Bundes einbehalten. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4146939-2
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 2559933 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157993938 (xsd:integer)
prop-de:abkürzung
  • BBesG
prop-de:art
prop-de:datumgesetz
  • 1957-07-27 (xsd:date)
prop-de:fna
  • 2032 (xsd:integer)
prop-de:geltungsbereich
  • Bundesrepublik Deutschland
prop-de:gesta
  • J019
prop-de:inkrafttreten
  • 1957-04-01 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
  • 2016-06-01 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenneufassung
  • überw. 1. Juli 1975
prop-de:letzteänderung
  • Art. 26 G vom 24. Mai 2016
prop-de:neubekanntmachung
  • 2009-06-19 (xsd:date)
prop-de:neufassung
  • 1975-05-23 (xsd:date)
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Bundesbesoldungsgesetz
prop-de:typ
  • w
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Dienstbezüge für alle Beamten, Richter und Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland, also nicht nur für die Bediensteten des Bundes, sondern auch der Länder, Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörperschaften. Es enthält die verschiedenen Besoldungsordnungen (Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung R und Besoldungsordnung W). Die Alimentation wird ergänzt durch das Beamtenversorgungsgesetz. Bundesbesoldungsanpassungsgesetz 2008/2009 Bekanntmachungen des Bundesministers den Innern im Bundesgesetzblatt (de)
  • Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Dienstbezüge für alle Beamten, Richter und Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland, also nicht nur für die Bediensteten des Bundes, sondern auch der Länder, Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörperschaften. Es enthält die verschiedenen Besoldungsordnungen (Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung R und Besoldungsordnung W). Die Alimentation wird ergänzt durch das Beamtenversorgungsgesetz. Bundesbesoldungsanpassungsgesetz 2008/2009 Bekanntmachungen des Bundesministers den Innern im Bundesgesetzblatt (de)
rdfs:label
  • Bundesbesoldungsgesetz (de)
  • Bundesbesoldungsgesetz (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of