Die Britische Ostindien-Kompanie (British East India Company, BEIC), bis 1707 English East India Company (EIC) war eine Ostindien-Kompanie, die durch einen Freibrief entstand, den Königin Elisabeth I. verschiedenen reichen Londoner Kaufleuten am 31. Dezember 1600 ausstellte. Die Gesellschaft erhielt den Namen Governors and Company of merchants of London trading to the East-Indies. Ihr wurde das Recht zugestanden, auf 15 Jahre sämtlichen Handel zwischen dem Kap der Guten Hoffnung und der Magellanstraße abzuwickeln. Sie erhielt auch ein Siegel, konnte ihren Gouverneur und die 24 Direktoren selbst wählen und durfte sich selbst Korporationsgesetze (by-laws) geben.

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  • Die Britische Ostindien-Kompanie (British East India Company, BEIC), bis 1707 English East India Company (EIC) war eine Ostindien-Kompanie, die durch einen Freibrief entstand, den Königin Elisabeth I. verschiedenen reichen Londoner Kaufleuten am 31. Dezember 1600 ausstellte. Die Gesellschaft erhielt den Namen Governors and Company of merchants of London trading to the East-Indies. Ihr wurde das Recht zugestanden, auf 15 Jahre sämtlichen Handel zwischen dem Kap der Guten Hoffnung und der Magellanstraße abzuwickeln. Sie erhielt auch ein Siegel, konnte ihren Gouverneur und die 24 Direktoren selbst wählen und durfte sich selbst Korporationsgesetze (by-laws) geben. Zunächst rüstete man mit 72.000 Pfund Sterling fünf Schiffe aus, die unter der Führung von Kapitän James Lancaster am 5. Juni 1602 bei Aceh auf Sumatra landeten. 1604 und 1610 folgten weitere Expeditionen dieser Art. Eine Gesandtschaft an den Großmogul erwirkte das Recht, Handelsstationen an der Westküste von Vorderindien einzurichten. Doch konnte man erst nach dem Sieg über die widerstrebenden Portugiesen im Jahre 1612 dieses Privileg ausüben. In Madras und Hugli konnte die Kompanie gar erst 1640 wirksam werden, da dort die Holländer Widerstand leisteten. Karl II. bestätigte am 3. April 1661 die früheren Privilegien und verlieh der Kompanie auch die Zivilgerichtsbarkeit, die Militärgewalt und das Recht, mit den „Ungläubigen“ in Indien Krieg zu führen und Frieden zu schließen. Zudem überließ er der Kompanie die Stadt Bombay als Dank für die geleistete Arbeit und den abgelieferten Profit zum Lehen. Später erhielt die Kompanie von Jakob II. noch das Recht, Festungen zu bauen, Truppen auszuheben und Münzen zu schlagen, um sie der Niederländischen Ostindien-Kompanie gleichzustellen. 1694 wurden die Privilegien erneut bestätigt, jedoch nur unter großen Protesten der vom Monopol ausgeschlossenen Kaufmannschaft im Londoner Parlament. Zunehmende Kritik erntete man auch aufgrund der drückenden Herrschaft in Indien. Die Regierung erteilte deshalb 1698 einer Konkurrenzgesellschaft die gleichen Rechte wie der „Company of merchants“. Sie war deshalb gezwungen, sich 1708 mit dieser zur „United East-India Company“ zusammenzuschließen. Die Geschäfte der Gesellschaft blühten in nie gekanntem Ausmaß und man erhielt einen bedeutenden Einfluss auf die politischen Verhältnisse in Indien. In einem Gesetz der Regierung Pitt wurde die Kompanie unter die Aufsicht eines Kontrollamts gestellt, das als Ministerialabteilung fungierte. In Handelsangelegenheiten behielt die Kompanie ihre alte Selbstständigkeit, doch wurde die Anstellung der höheren Beamten, Richter und Heerführer unter staatliche Aufsicht gestellt. 1813 verlor die Gesellschaft ihre Sonderrechte auf den Handel, behielt aber die oberste Gewalt in den bürgerlichen und militärischen Angelegenheiten. Zunehmende Aufstände, zuletzt derjenige der Sipahi 1857, führten dazu, dass man die Rechte der Kompanie an die britische Krone übertrug. Hierzu erließ das britische Parlament am 2. August 1858 ein weiteres Gesetz. Die letzte Sitzung der Direktoren fand am 30. August 1858 statt. (de)
  • Die Britische Ostindien-Kompanie (British East India Company, BEIC), bis 1707 English East India Company (EIC) war eine Ostindien-Kompanie, die durch einen Freibrief entstand, den Königin Elisabeth I. verschiedenen reichen Londoner Kaufleuten am 31. Dezember 1600 ausstellte. Die Gesellschaft erhielt den Namen Governors and Company of merchants of London trading to the East-Indies. Ihr wurde das Recht zugestanden, auf 15 Jahre sämtlichen Handel zwischen dem Kap der Guten Hoffnung und der Magellanstraße abzuwickeln. Sie erhielt auch ein Siegel, konnte ihren Gouverneur und die 24 Direktoren selbst wählen und durfte sich selbst Korporationsgesetze (by-laws) geben. Zunächst rüstete man mit 72.000 Pfund Sterling fünf Schiffe aus, die unter der Führung von Kapitän James Lancaster am 5. Juni 1602 bei Aceh auf Sumatra landeten. 1604 und 1610 folgten weitere Expeditionen dieser Art. Eine Gesandtschaft an den Großmogul erwirkte das Recht, Handelsstationen an der Westküste von Vorderindien einzurichten. Doch konnte man erst nach dem Sieg über die widerstrebenden Portugiesen im Jahre 1612 dieses Privileg ausüben. In Madras und Hugli konnte die Kompanie gar erst 1640 wirksam werden, da dort die Holländer Widerstand leisteten. Karl II. bestätigte am 3. April 1661 die früheren Privilegien und verlieh der Kompanie auch die Zivilgerichtsbarkeit, die Militärgewalt und das Recht, mit den „Ungläubigen“ in Indien Krieg zu führen und Frieden zu schließen. Zudem überließ er der Kompanie die Stadt Bombay als Dank für die geleistete Arbeit und den abgelieferten Profit zum Lehen. Später erhielt die Kompanie von Jakob II. noch das Recht, Festungen zu bauen, Truppen auszuheben und Münzen zu schlagen, um sie der Niederländischen Ostindien-Kompanie gleichzustellen. 1694 wurden die Privilegien erneut bestätigt, jedoch nur unter großen Protesten der vom Monopol ausgeschlossenen Kaufmannschaft im Londoner Parlament. Zunehmende Kritik erntete man auch aufgrund der drückenden Herrschaft in Indien. Die Regierung erteilte deshalb 1698 einer Konkurrenzgesellschaft die gleichen Rechte wie der „Company of merchants“. Sie war deshalb gezwungen, sich 1708 mit dieser zur „United East-India Company“ zusammenzuschließen. Die Geschäfte der Gesellschaft blühten in nie gekanntem Ausmaß und man erhielt einen bedeutenden Einfluss auf die politischen Verhältnisse in Indien. In einem Gesetz der Regierung Pitt wurde die Kompanie unter die Aufsicht eines Kontrollamts gestellt, das als Ministerialabteilung fungierte. In Handelsangelegenheiten behielt die Kompanie ihre alte Selbstständigkeit, doch wurde die Anstellung der höheren Beamten, Richter und Heerführer unter staatliche Aufsicht gestellt. 1813 verlor die Gesellschaft ihre Sonderrechte auf den Handel, behielt aber die oberste Gewalt in den bürgerlichen und militärischen Angelegenheiten. Zunehmende Aufstände, zuletzt derjenige der Sipahi 1857, führten dazu, dass man die Rechte der Kompanie an die britische Krone übertrug. Hierzu erließ das britische Parlament am 2. August 1858 ein weiteres Gesetz. Die letzte Sitzung der Direktoren fand am 30. August 1858 statt. (de)
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  • Die Britische Ostindien-Kompanie (British East India Company, BEIC), bis 1707 English East India Company (EIC) war eine Ostindien-Kompanie, die durch einen Freibrief entstand, den Königin Elisabeth I. verschiedenen reichen Londoner Kaufleuten am 31. Dezember 1600 ausstellte. Die Gesellschaft erhielt den Namen Governors and Company of merchants of London trading to the East-Indies. Ihr wurde das Recht zugestanden, auf 15 Jahre sämtlichen Handel zwischen dem Kap der Guten Hoffnung und der Magellanstraße abzuwickeln. Sie erhielt auch ein Siegel, konnte ihren Gouverneur und die 24 Direktoren selbst wählen und durfte sich selbst Korporationsgesetze (by-laws) geben. (de)
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