Ein Brandmeister war ein Offizier im Regimentsstab der Landsknechtheere. Er hatte die Aufgabe, zusammen mit seinen Brandknechten im Feindesland die Ausschreibung und Eintreibung der Brandschatzungen vorzunehmen, also unter Androhung des Niederbrennens feindlicher Güter Gelder einzufordern beziehungsweise beim Ausbleiben solcher Gelder die betreffenden Ortschaften niederzubrennen.

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  • Ein Brandmeister war ein Offizier im Regimentsstab der Landsknechtheere. Er hatte die Aufgabe, zusammen mit seinen Brandknechten im Feindesland die Ausschreibung und Eintreibung der Brandschatzungen vorzunehmen, also unter Androhung des Niederbrennens feindlicher Güter Gelder einzufordern beziehungsweise beim Ausbleiben solcher Gelder die betreffenden Ortschaften niederzubrennen. (de)
  • Ein Brandmeister war ein Offizier im Regimentsstab der Landsknechtheere. Er hatte die Aufgabe, zusammen mit seinen Brandknechten im Feindesland die Ausschreibung und Eintreibung der Brandschatzungen vorzunehmen, also unter Androhung des Niederbrennens feindlicher Güter Gelder einzufordern beziehungsweise beim Ausbleiben solcher Gelder die betreffenden Ortschaften niederzubrennen. (de)
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  • Blau, Friedrich: Die deutschen Landsknechte. Görlitz 1882, Nachdruck Wien 1985
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  • Ein Brandmeister war ein Offizier im Regimentsstab der Landsknechtheere. Er hatte die Aufgabe, zusammen mit seinen Brandknechten im Feindesland die Ausschreibung und Eintreibung der Brandschatzungen vorzunehmen, also unter Androhung des Niederbrennens feindlicher Güter Gelder einzufordern beziehungsweise beim Ausbleiben solcher Gelder die betreffenden Ortschaften niederzubrennen. (de)
  • Ein Brandmeister war ein Offizier im Regimentsstab der Landsknechtheere. Er hatte die Aufgabe, zusammen mit seinen Brandknechten im Feindesland die Ausschreibung und Eintreibung der Brandschatzungen vorzunehmen, also unter Androhung des Niederbrennens feindlicher Güter Gelder einzufordern beziehungsweise beim Ausbleiben solcher Gelder die betreffenden Ortschaften niederzubrennen. (de)
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  • Brandmeister (Landsknechtheer) (de)
  • Brandmeister (Landsknechtheer) (de)
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