Eine Blankettverweisung (auch Blankettgesetz, Blankettnorm oder Blankettvorschrift) ist eine Verweisung in einer Norm auf Tatbestandsmerkmale oder Rechtsfolgen einer anderen Norm. Unterschieden wird dabei zwischen einem dynamischen Verweis, der auf die entsprechende Vorschrift in ihrer jeweils aktuellen Fassung verweist, und einer statischen Verweisung, die auf ein Gesetz in einer bestimmten Fassung (üblicherweise durch Angabe der EU-Amtsblatt- oder Bundesgesetzblatt-Fundstelle) verweist. Beispiel für eine dynamische Verweisung ist die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO:

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  • Eine Blankettverweisung (auch Blankettgesetz, Blankettnorm oder Blankettvorschrift) ist eine Verweisung in einer Norm auf Tatbestandsmerkmale oder Rechtsfolgen einer anderen Norm. Unterschieden wird dabei zwischen einem dynamischen Verweis, der auf die entsprechende Vorschrift in ihrer jeweils aktuellen Fassung verweist, und einer statischen Verweisung, die auf ein Gesetz in einer bestimmten Fassung (üblicherweise durch Angabe der EU-Amtsblatt- oder Bundesgesetzblatt-Fundstelle) verweist. Beispiel für eine dynamische Verweisung ist die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO: ... bestraft wird, wer "den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erheblich Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht". Was eine steuerlich erhebliche Tatsache ist, richtet sich nach dem Steuerrecht in der Fassung, die zur Tatzeit gilt. § 370 AO verweist somit "blank" auf außerhalb stehendes Recht. Dynamisch ist der Verweis, weil sich das Steuerrecht, auf das § 370 AO verweist, häufig ändert. Im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot sind insbesondere Blankettgesetze im Strafrecht verfassungsrechtlich umstritten, wenn sie hinsichtlich der Strafbarkeitsvoraussetzungen auf andere Vorschriften verweisen. (de)
  • Eine Blankettverweisung (auch Blankettgesetz, Blankettnorm oder Blankettvorschrift) ist eine Verweisung in einer Norm auf Tatbestandsmerkmale oder Rechtsfolgen einer anderen Norm. Unterschieden wird dabei zwischen einem dynamischen Verweis, der auf die entsprechende Vorschrift in ihrer jeweils aktuellen Fassung verweist, und einer statischen Verweisung, die auf ein Gesetz in einer bestimmten Fassung (üblicherweise durch Angabe der EU-Amtsblatt- oder Bundesgesetzblatt-Fundstelle) verweist. Beispiel für eine dynamische Verweisung ist die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO: ... bestraft wird, wer "den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erheblich Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht". Was eine steuerlich erhebliche Tatsache ist, richtet sich nach dem Steuerrecht in der Fassung, die zur Tatzeit gilt. § 370 AO verweist somit "blank" auf außerhalb stehendes Recht. Dynamisch ist der Verweis, weil sich das Steuerrecht, auf das § 370 AO verweist, häufig ändert. Im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot sind insbesondere Blankettgesetze im Strafrecht verfassungsrechtlich umstritten, wenn sie hinsichtlich der Strafbarkeitsvoraussetzungen auf andere Vorschriften verweisen. (de)
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  • Eine Blankettverweisung (auch Blankettgesetz, Blankettnorm oder Blankettvorschrift) ist eine Verweisung in einer Norm auf Tatbestandsmerkmale oder Rechtsfolgen einer anderen Norm. Unterschieden wird dabei zwischen einem dynamischen Verweis, der auf die entsprechende Vorschrift in ihrer jeweils aktuellen Fassung verweist, und einer statischen Verweisung, die auf ein Gesetz in einer bestimmten Fassung (üblicherweise durch Angabe der EU-Amtsblatt- oder Bundesgesetzblatt-Fundstelle) verweist. Beispiel für eine dynamische Verweisung ist die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO: (de)
  • Eine Blankettverweisung (auch Blankettgesetz, Blankettnorm oder Blankettvorschrift) ist eine Verweisung in einer Norm auf Tatbestandsmerkmale oder Rechtsfolgen einer anderen Norm. Unterschieden wird dabei zwischen einem dynamischen Verweis, der auf die entsprechende Vorschrift in ihrer jeweils aktuellen Fassung verweist, und einer statischen Verweisung, die auf ein Gesetz in einer bestimmten Fassung (üblicherweise durch Angabe der EU-Amtsblatt- oder Bundesgesetzblatt-Fundstelle) verweist. Beispiel für eine dynamische Verweisung ist die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO: (de)
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  • Blankettverweisung (de)
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