Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmern bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Biostoffverordnung wurde erstmals 1999 erlassen und diente der Umsetzung der Richtlinie 90/679/EWG des Rates der Europäischen Union vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

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  • Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmern bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Biostoffverordnung wurde erstmals 1999 erlassen und diente der Umsetzung der Richtlinie 90/679/EWG des Rates der Europäischen Union vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit. Die Biostoffverordnung wurde seitdem mehrfach geändert: Im Jahr 2004, um die Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 umzusetzen. In den Jahren 2008 und 2013 gab es weitere Änderungen. Die Neufassung von 2013 beruht auf der Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU des Rates vom 10. Mai 2010 zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor. In der Neufassung von 2013 wurde darüber hinaus der Aufbau der Verordnung geändert, sie ist nun in Abschnitte gegliedert. Die Grundpflichten des Arbeitgebers, die sich aus dem allgemeinen Arbeitsschutz ergeben, werden besonders erwähnt und an mehreren Stellen wird betont, dass bei den Beschäftigten ein Sicherheitsbewusstsein geschaffen werden soll. Auch die Trennung in Tätigkeiten mit sowie ohne Schutzstufenzuordnung ist eine Neuerung. (de)
  • Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmern bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Biostoffverordnung wurde erstmals 1999 erlassen und diente der Umsetzung der Richtlinie 90/679/EWG des Rates der Europäischen Union vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit. Die Biostoffverordnung wurde seitdem mehrfach geändert: Im Jahr 2004, um die Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 umzusetzen. In den Jahren 2008 und 2013 gab es weitere Änderungen. Die Neufassung von 2013 beruht auf der Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU des Rates vom 10. Mai 2010 zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor. In der Neufassung von 2013 wurde darüber hinaus der Aufbau der Verordnung geändert, sie ist nun in Abschnitte gegliedert. Die Grundpflichten des Arbeitgebers, die sich aus dem allgemeinen Arbeitsschutz ergeben, werden besonders erwähnt und an mehreren Stellen wird betont, dass bei den Beschäftigten ein Sicherheitsbewusstsein geschaffen werden soll. Auch die Trennung in Tätigkeiten mit sowie ohne Schutzstufenzuordnung ist eine Neuerung. (de)
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  • Biologische Arbeitsstoffe: Bakterien - Viren - Parasiten - Pilze in der Arbeitswelt (de)
  • Biologische Arbeitsstoffe: Bakterien - Viren - Parasiten - Pilze in der Arbeitswelt (de)
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  • Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
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  • Erfurt
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prop-de:titel
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • TRBA 500: Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
  • TRBA 460: Einstufung von Pilzen in Risikogruppen
  • TRBA 462: Einstufung von Viren in Risikogruppen
  • TRBA 464: Einstufung von Parasiten in Risikogruppen
  • TRBA 468: Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
  • TRBA 466: Einstufung von Prokaryonten in Risikogruppen
  • TRBA 100: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
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  • Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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