Die Biodiversitäts-Konvention (offiziell Übereinkommen über die biologische Vielfalt; englisch Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein am 29. Dezember 1993 in Kraft getretenes internationales Umweltabkommen. Das ab November 1988 erarbeitete Dokument wurde auf einer eigens einberaumten UNEP-Konferenz im Mai 1992 angenommen und konnte ab dem 5. Juni 1992 während der Rio-Konferenz unterzeichnet werden. Die Konvention hat inzwischen (Stand: Dezember 2013) 193 Vertragspartner und wurde von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet.

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  • Die Biodiversitäts-Konvention (offiziell Übereinkommen über die biologische Vielfalt; englisch Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein am 29. Dezember 1993 in Kraft getretenes internationales Umweltabkommen. Das ab November 1988 erarbeitete Dokument wurde auf einer eigens einberaumten UNEP-Konferenz im Mai 1992 angenommen und konnte ab dem 5. Juni 1992 während der Rio-Konferenz unterzeichnet werden. Die Konvention hat inzwischen (Stand: Dezember 2013) 193 Vertragspartner und wurde von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet. Mit dem 2000 beschlossenen Cartagena-Protokoll, das 2003 in Kraft trat, und dem 2010 verabschiedeten und im Oktober 2014 in Kraft getretenen Nagoya-Protokoll existieren zwei völkerrechtlich verbindliche Abkommen, mit denen die Ziele der Konvention umgesetzt werden sollen. Während das Cartagena-Protokoll den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen regelt, etabliert das Nagoya-Protokoll einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich und formuliert für den weltweiten Artenschutz die so genannten Aichi-Ziele. Die Vereinten Nationen beschlossen am 22. Dezember 2010 die Jahre 2011 bis 2020 zur UN-Dekade der Biodiversität zu erklären. Sie folgten damit einer Empfehlung der Unterzeichnerstaaten auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention im Oktober des Jahres im japanischen Nagoya. Im April 2012 wurde der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) installiert. (de)
  • Die Biodiversitäts-Konvention (offiziell Übereinkommen über die biologische Vielfalt; englisch Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein am 29. Dezember 1993 in Kraft getretenes internationales Umweltabkommen. Das ab November 1988 erarbeitete Dokument wurde auf einer eigens einberaumten UNEP-Konferenz im Mai 1992 angenommen und konnte ab dem 5. Juni 1992 während der Rio-Konferenz unterzeichnet werden. Die Konvention hat inzwischen (Stand: Dezember 2013) 193 Vertragspartner und wurde von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet. Mit dem 2000 beschlossenen Cartagena-Protokoll, das 2003 in Kraft trat, und dem 2010 verabschiedeten und im Oktober 2014 in Kraft getretenen Nagoya-Protokoll existieren zwei völkerrechtlich verbindliche Abkommen, mit denen die Ziele der Konvention umgesetzt werden sollen. Während das Cartagena-Protokoll den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen regelt, etabliert das Nagoya-Protokoll einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich und formuliert für den weltweiten Artenschutz die so genannten Aichi-Ziele. Die Vereinten Nationen beschlossen am 22. Dezember 2010 die Jahre 2011 bis 2020 zur UN-Dekade der Biodiversität zu erklären. Sie folgten damit einer Empfehlung der Unterzeichnerstaaten auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention im Oktober des Jahres im japanischen Nagoya. Im April 2012 wurde der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) installiert. (de)
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  • Die Biodiversitäts-Konvention (offiziell Übereinkommen über die biologische Vielfalt; englisch Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein am 29. Dezember 1993 in Kraft getretenes internationales Umweltabkommen. Das ab November 1988 erarbeitete Dokument wurde auf einer eigens einberaumten UNEP-Konferenz im Mai 1992 angenommen und konnte ab dem 5. Juni 1992 während der Rio-Konferenz unterzeichnet werden. Die Konvention hat inzwischen (Stand: Dezember 2013) 193 Vertragspartner und wurde von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet. (de)
  • Die Biodiversitäts-Konvention (offiziell Übereinkommen über die biologische Vielfalt; englisch Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein am 29. Dezember 1993 in Kraft getretenes internationales Umweltabkommen. Das ab November 1988 erarbeitete Dokument wurde auf einer eigens einberaumten UNEP-Konferenz im Mai 1992 angenommen und konnte ab dem 5. Juni 1992 während der Rio-Konferenz unterzeichnet werden. Die Konvention hat inzwischen (Stand: Dezember 2013) 193 Vertragspartner und wurde von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet. (de)
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  • Biodiversitäts-Konvention (de)
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