Das Bildungssystem in den Niederlanden sieht eine Schulpflicht vom 4. bis zum 18. Lebensjahr vor, wovon mindestens bis zum 16. Lebensjahr die Schule besucht werden muss. In der Praxis jedoch befreiten die Gerichte nach längeren Verfahren schon häufiger einzelne Eltern von der Schulpflicht ihrer Kinder, um stattdessen Hausunterricht oder Unschooling zu ermöglichen. Die Kinder werden gewöhnlich mit fünf Jahren in die Grundschule („basisschool“) eingeschult. Auf Wunsch der Eltern kann das Kind aber auch schon mit vier Jahren zur Schule gehen. Dies geschieht in der Praxis sehr häufig.

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  • Das Bildungssystem in den Niederlanden sieht eine Schulpflicht vom 4. bis zum 18. Lebensjahr vor, wovon mindestens bis zum 16. Lebensjahr die Schule besucht werden muss. In der Praxis jedoch befreiten die Gerichte nach längeren Verfahren schon häufiger einzelne Eltern von der Schulpflicht ihrer Kinder, um stattdessen Hausunterricht oder Unschooling zu ermöglichen. Die Kinder werden gewöhnlich mit fünf Jahren in die Grundschule („basisschool“) eingeschult. Auf Wunsch der Eltern kann das Kind aber auch schon mit vier Jahren zur Schule gehen. Dies geschieht in der Praxis sehr häufig. Alle Schulen schließen mit einem Test ab. Dieser besteht aus einem schulinternen Teil und der zentralen Abschlussprüfung, die für alle Schüler der jeweiligen Schulart in den Niederlanden gleich ist. (de)
  • Das Bildungssystem in den Niederlanden sieht eine Schulpflicht vom 4. bis zum 18. Lebensjahr vor, wovon mindestens bis zum 16. Lebensjahr die Schule besucht werden muss. In der Praxis jedoch befreiten die Gerichte nach längeren Verfahren schon häufiger einzelne Eltern von der Schulpflicht ihrer Kinder, um stattdessen Hausunterricht oder Unschooling zu ermöglichen. Die Kinder werden gewöhnlich mit fünf Jahren in die Grundschule („basisschool“) eingeschult. Auf Wunsch der Eltern kann das Kind aber auch schon mit vier Jahren zur Schule gehen. Dies geschieht in der Praxis sehr häufig. Alle Schulen schließen mit einem Test ab. Dieser besteht aus einem schulinternen Teil und der zentralen Abschlussprüfung, die für alle Schüler der jeweiligen Schulart in den Niederlanden gleich ist. (de)
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  • Das Bildungssystem in den Niederlanden sieht eine Schulpflicht vom 4. bis zum 18. Lebensjahr vor, wovon mindestens bis zum 16. Lebensjahr die Schule besucht werden muss. In der Praxis jedoch befreiten die Gerichte nach längeren Verfahren schon häufiger einzelne Eltern von der Schulpflicht ihrer Kinder, um stattdessen Hausunterricht oder Unschooling zu ermöglichen. Die Kinder werden gewöhnlich mit fünf Jahren in die Grundschule („basisschool“) eingeschult. Auf Wunsch der Eltern kann das Kind aber auch schon mit vier Jahren zur Schule gehen. Dies geschieht in der Praxis sehr häufig. (de)
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  • Bildungssystem in den Niederlanden (de)
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