Die Bildung terroristischer Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129a StGB normiert ist. Der Straftatbestand wurde am 18. August 1976 im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus in das StGB aufgenommen (BGBl. I S. 2181) und führte den Begriff Terroristische Vereinigung als Rechtsbegriff ein. Die Vorschrift gehört zu einem teilweise als „Lex RAF“ bezeichneten Gesetzesbündel, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde.

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  • Die Bildung terroristischer Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129a StGB normiert ist. Der Straftatbestand wurde am 18. August 1976 im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus in das StGB aufgenommen (BGBl. I S. 2181) und führte den Begriff Terroristische Vereinigung als Rechtsbegriff ein. Die Vorschrift gehört zu einem teilweise als „Lex RAF“ bezeichneten Gesetzesbündel, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde. Die Norm bildet das Zentrum des deutschen Staatsschutzstrafrechts, erfasst sowohl Gründung als auch Mitgliedschaft und droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren an. Unterstützung und Werbung können mit Geldstrafe und in besonders schweren Fällen ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt werden. (de)
  • Die Bildung terroristischer Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129a StGB normiert ist. Der Straftatbestand wurde am 18. August 1976 im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus in das StGB aufgenommen (BGBl. I S. 2181) und führte den Begriff Terroristische Vereinigung als Rechtsbegriff ein. Die Vorschrift gehört zu einem teilweise als „Lex RAF“ bezeichneten Gesetzesbündel, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde. Die Norm bildet das Zentrum des deutschen Staatsschutzstrafrechts, erfasst sowohl Gründung als auch Mitgliedschaft und droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren an. Unterstützung und Werbung können mit Geldstrafe und in besonders schweren Fällen ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt werden. (de)
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  • Die Bildung terroristischer Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129a StGB normiert ist. Der Straftatbestand wurde am 18. August 1976 im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus in das StGB aufgenommen (BGBl. I S. 2181) und führte den Begriff Terroristische Vereinigung als Rechtsbegriff ein. Die Vorschrift gehört zu einem teilweise als „Lex RAF“ bezeichneten Gesetzesbündel, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde. (de)
  • Die Bildung terroristischer Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129a StGB normiert ist. Der Straftatbestand wurde am 18. August 1976 im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus in das StGB aufgenommen (BGBl. I S. 2181) und führte den Begriff Terroristische Vereinigung als Rechtsbegriff ein. Die Vorschrift gehört zu einem teilweise als „Lex RAF“ bezeichneten Gesetzesbündel, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde. (de)
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