Das Bezirksrabbinat Stuttgart entstand 1832 in Stuttgart und war eines von 13 Bezirksrabbinaten in Württemberg, die auch als Bezirkssynagogen bezeichnet wurden. Durch einen Erlass des Ministeriums des Innern vom 3. August 1832 wurden nach der Zusammenlegung oder Auflösung verschiedener jüdischer Gemeinden die nun insgesamt 41 Kirchengemeinden in 13 Bezirksrabbinate eingeteilt. Die Bezirksrabbinate waren der ebenfalls 1832 geschaffenen Oberkirchenbehörde unterstellt.

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  • Das Bezirksrabbinat Stuttgart entstand 1832 in Stuttgart und war eines von 13 Bezirksrabbinaten in Württemberg, die auch als Bezirkssynagogen bezeichnet wurden. Durch einen Erlass des Ministeriums des Innern vom 3. August 1832 wurden nach der Zusammenlegung oder Auflösung verschiedener jüdischer Gemeinden die nun insgesamt 41 Kirchengemeinden in 13 Bezirksrabbinate eingeteilt. Die Bezirksrabbinate waren der ebenfalls 1832 geschaffenen Oberkirchenbehörde unterstellt. (de)
  • Das Bezirksrabbinat Stuttgart entstand 1832 in Stuttgart und war eines von 13 Bezirksrabbinaten in Württemberg, die auch als Bezirkssynagogen bezeichnet wurden. Durch einen Erlass des Ministeriums des Innern vom 3. August 1832 wurden nach der Zusammenlegung oder Auflösung verschiedener jüdischer Gemeinden die nun insgesamt 41 Kirchengemeinden in 13 Bezirksrabbinate eingeteilt. Die Bezirksrabbinate waren der ebenfalls 1832 geschaffenen Oberkirchenbehörde unterstellt. (de)
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  • Das Bezirksrabbinat Stuttgart entstand 1832 in Stuttgart und war eines von 13 Bezirksrabbinaten in Württemberg, die auch als Bezirkssynagogen bezeichnet wurden. Durch einen Erlass des Ministeriums des Innern vom 3. August 1832 wurden nach der Zusammenlegung oder Auflösung verschiedener jüdischer Gemeinden die nun insgesamt 41 Kirchengemeinden in 13 Bezirksrabbinate eingeteilt. Die Bezirksrabbinate waren der ebenfalls 1832 geschaffenen Oberkirchenbehörde unterstellt. (de)
  • Das Bezirksrabbinat Stuttgart entstand 1832 in Stuttgart und war eines von 13 Bezirksrabbinaten in Württemberg, die auch als Bezirkssynagogen bezeichnet wurden. Durch einen Erlass des Ministeriums des Innern vom 3. August 1832 wurden nach der Zusammenlegung oder Auflösung verschiedener jüdischer Gemeinden die nun insgesamt 41 Kirchengemeinden in 13 Bezirksrabbinate eingeteilt. Die Bezirksrabbinate waren der ebenfalls 1832 geschaffenen Oberkirchenbehörde unterstellt. (de)
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  • Bezirksrabbinat Stuttgart (de)
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