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- Bei der Bewachungsverordnung (Langtitel: „Verordnung über das Bewachungsgewerbe“; Abkürzung: BewachV) handelt es sich um eine Verordnung, die vom Bundesminister für Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland mit Zustimmung des Bundesrates aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 34a Abs. 2 Gewerbeordnung erlassen wurde. Die aktuelle Fassung stammt vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1602), wurde am 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378) neu bekanntgemacht und zuletzt durch die Verordnung zur Anpassung von Rechtsvorschriften zur Berufsqualifikation im Bewachungsebene an europäisches Recht (Richtlinie 2005/36/EG) geändert. Aus der Bewachungsverordnung geht hervor, was eine Bewachung ist, wo eine Bewachung stattfinden kann, wer bewachen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Die Überprüfung der Einhaltung der Bewachungsverordnung obliegt in den meisten deutschen Bundesländern den zuständigen Ordnungsämtern, welche auch Verstöße ahnden. Die Bewachungsverordnung regelt u. a. auch, dass Sicherheitspersonal gesondert geschult werden muss. Als Nachweis hierüber erhalten die Betroffenen einen Schulungsnachweis. In der Regel erfolgen die Schulungen bundesweit durch die IHK. (de)
- Bei der Bewachungsverordnung (Langtitel: „Verordnung über das Bewachungsgewerbe“; Abkürzung: BewachV) handelt es sich um eine Verordnung, die vom Bundesminister für Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland mit Zustimmung des Bundesrates aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 34a Abs. 2 Gewerbeordnung erlassen wurde. Die aktuelle Fassung stammt vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1602), wurde am 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378) neu bekanntgemacht und zuletzt durch die Verordnung zur Anpassung von Rechtsvorschriften zur Berufsqualifikation im Bewachungsebene an europäisches Recht (Richtlinie 2005/36/EG) geändert. Aus der Bewachungsverordnung geht hervor, was eine Bewachung ist, wo eine Bewachung stattfinden kann, wer bewachen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Die Überprüfung der Einhaltung der Bewachungsverordnung obliegt in den meisten deutschen Bundesländern den zuständigen Ordnungsämtern, welche auch Verstöße ahnden. Die Bewachungsverordnung regelt u. a. auch, dass Sicherheitspersonal gesondert geschult werden muss. Als Nachweis hierüber erhalten die Betroffenen einen Schulungsnachweis. In der Regel erfolgen die Schulungen bundesweit durch die IHK. (de)
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- 1996-04-01 (xsd:date)
- bzw. 1. Juni 1996
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- Art. 2a Abs. 3 G vom 4. März 2013
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- Verordnung über das Bewachungsgewerbe
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- Bei der Bewachungsverordnung (Langtitel: „Verordnung über das Bewachungsgewerbe“; Abkürzung: BewachV) handelt es sich um eine Verordnung, die vom Bundesminister für Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland mit Zustimmung des Bundesrates aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 34a Abs. 2 Gewerbeordnung erlassen wurde. Die aktuelle Fassung stammt vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1602), wurde am 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378) neu bekanntgemacht und zuletzt durch die Verordnung zur Anpassung von Rechtsvorschriften zur Berufsqualifikation im Bewachungsebene an europäisches Recht (Richtlinie 2005/36/EG) geändert. (de)
- Bei der Bewachungsverordnung (Langtitel: „Verordnung über das Bewachungsgewerbe“; Abkürzung: BewachV) handelt es sich um eine Verordnung, die vom Bundesminister für Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland mit Zustimmung des Bundesrates aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 34a Abs. 2 Gewerbeordnung erlassen wurde. Die aktuelle Fassung stammt vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1602), wurde am 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378) neu bekanntgemacht und zuletzt durch die Verordnung zur Anpassung von Rechtsvorschriften zur Berufsqualifikation im Bewachungsebene an europäisches Recht (Richtlinie 2005/36/EG) geändert. (de)
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- Bewachungsverordnung (de)
- Bewachungsverordnung (de)
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