Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist ein Teil der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung in Deutschland. Der Versicherungsnehmer muss bei Vertragsbeendigung an den während der Vertragsdauer entstandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen des Versicherers beteiligt werden.

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  • Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist ein Teil der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung in Deutschland. Der Versicherungsnehmer muss bei Vertragsbeendigung an den während der Vertragsdauer entstandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen des Versicherers beteiligt werden. Die betreffenden Bewertungsreserven sind die Differenz des beizulegenden Zeitwertes von Kapitalanlagen (aktueller Wert) gegenüber den nach dem Niederstwertprinzip in der Bilanz des Versicherers ausgewiesenen sogenannten Buchwerten (Kaufpreis - gegebenenfalls gemindert um Abschreibungen). Nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erhalten die Versicherungsnehmer in Deutschland spätestens bei Vertragsende wenigstens die Hälfte des auf ihren Vertrag entfallenden Anteils an den Bewertungsreserven aus den Kapitalanlagen des Versicherers, soweit dem nicht aufsichtsrechtliche Vorschriften entgegen stehen. (de)
  • Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist ein Teil der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung in Deutschland. Der Versicherungsnehmer muss bei Vertragsbeendigung an den während der Vertragsdauer entstandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen des Versicherers beteiligt werden. Die betreffenden Bewertungsreserven sind die Differenz des beizulegenden Zeitwertes von Kapitalanlagen (aktueller Wert) gegenüber den nach dem Niederstwertprinzip in der Bilanz des Versicherers ausgewiesenen sogenannten Buchwerten (Kaufpreis - gegebenenfalls gemindert um Abschreibungen). Nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erhalten die Versicherungsnehmer in Deutschland spätestens bei Vertragsende wenigstens die Hälfte des auf ihren Vertrag entfallenden Anteils an den Bewertungsreserven aus den Kapitalanlagen des Versicherers, soweit dem nicht aufsichtsrechtliche Vorschriften entgegen stehen. (de)
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  • Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist ein Teil der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung in Deutschland. Der Versicherungsnehmer muss bei Vertragsbeendigung an den während der Vertragsdauer entstandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen des Versicherers beteiligt werden. (de)
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  • Beteiligung an den Bewertungsreserven (de)
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