Ziel der Besteuerung ist die Erzielung von Einnahmen (§ 3 AO). Die Besteuerung muss sich dabei an bestimmten Besteuerungsgrundsätzen orientieren. Dabei nimmt der Grundsatz der Steuergerechtigkeit eines herausragenden Platz ein.

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  • Ziel der Besteuerung ist die Erzielung von Einnahmen (§ 3 AO). Die Besteuerung muss sich dabei an bestimmten Besteuerungsgrundsätzen orientieren. Dabei nimmt der Grundsatz der Steuergerechtigkeit eines herausragenden Platz ein. (de)
  • Ziel der Besteuerung ist die Erzielung von Einnahmen (§ 3 AO). Die Besteuerung muss sich dabei an bestimmten Besteuerungsgrundsätzen orientieren. Dabei nimmt der Grundsatz der Steuergerechtigkeit eines herausragenden Platz ein. (de)
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  • Ziel der Besteuerung ist die Erzielung von Einnahmen (§ 3 AO). Die Besteuerung muss sich dabei an bestimmten Besteuerungsgrundsätzen orientieren. Dabei nimmt der Grundsatz der Steuergerechtigkeit eines herausragenden Platz ein. (de)
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  • Besteuerungsgrundsätze (de)
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