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- Unter Bestandsschutz (auch Bestandssicherung, Bestandsgarantie, Besitzstandswahrung; engl. „grandfathering“, deshalb auch Großvaterrechte) versteht man Regelungen in Gesetzen oder Verträgen, wonach Rechtsverhältnisse unverändert bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer verschärfenden gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben. (de)
- Unter Bestandsschutz (auch Bestandssicherung, Bestandsgarantie, Besitzstandswahrung; engl. „grandfathering“, deshalb auch Großvaterrechte) versteht man Regelungen in Gesetzen oder Verträgen, wonach Rechtsverhältnisse unverändert bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer verschärfenden gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben. (de)
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- Unter Bestandsschutz (auch Bestandssicherung, Bestandsgarantie, Besitzstandswahrung; engl. „grandfathering“, deshalb auch Großvaterrechte) versteht man Regelungen in Gesetzen oder Verträgen, wonach Rechtsverhältnisse unverändert bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer verschärfenden gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben. (de)
- Unter Bestandsschutz (auch Bestandssicherung, Bestandsgarantie, Besitzstandswahrung; engl. „grandfathering“, deshalb auch Großvaterrechte) versteht man Regelungen in Gesetzen oder Verträgen, wonach Rechtsverhältnisse unverändert bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer verschärfenden gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben. (de)
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- Bestandsschutz (de)
- Bestandsschutz (de)
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