Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) ist im Zuge der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) zu bilden und hat die Aufgabe, mit den Leitungen eine schriftliche Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE abzuschließen.

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  • Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) ist im Zuge der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) zu bilden und hat die Aufgabe, mit den Leitungen eine schriftliche Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE abzuschließen. (de)
  • Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) ist im Zuge der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) zu bilden und hat die Aufgabe, mit den Leitungen eine schriftliche Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE abzuschließen. (de)
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  • Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) ist im Zuge der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) zu bilden und hat die Aufgabe, mit den Leitungen eine schriftliche Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE abzuschließen. (de)
  • Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) ist im Zuge der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) zu bilden und hat die Aufgabe, mit den Leitungen eine schriftliche Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE abzuschließen. (de)
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  • Besonderes Verhandlungsgremium (de)
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