Die Besoldungsordnung W regelt die Amtbezüge für Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Sie wurde durch das Professorenbesoldungsreformgesetz als Ersatz für die Besoldungsordnung C eingeführt. Der Buchstabe „W“ steht für Wissenschaft. Die Entlohnung ist in der Besoldungsordnung W in der Regel niedriger als in der früheren Besoldungsordnung C. Die Grundgehälter sind bei W im Gegensatz zu C altersunabhängig und können bei W 2 und W 3 um Zulagen erhöht werden, die zu maximal 40 % des Grundgehaltssatzes ruhegehaltfähig sind.

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  • Die Besoldungsordnung W regelt die Amtbezüge für Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Sie wurde durch das Professorenbesoldungsreformgesetz als Ersatz für die Besoldungsordnung C eingeführt. Der Buchstabe „W“ steht für Wissenschaft. Die Entlohnung ist in der Besoldungsordnung W in der Regel niedriger als in der früheren Besoldungsordnung C. Die Grundgehälter sind bei W im Gegensatz zu C altersunabhängig und können bei W 2 und W 3 um Zulagen erhöht werden, die zu maximal 40 % des Grundgehaltssatzes ruhegehaltfähig sind. Bei den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 können in folgenden Fällen Leistungsbezüge hinzukommen: * aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen; * für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung, Kunst und Nachwuchsförderung; * für die Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung (z. B. Dekan, Prorektor usw.). Die Leistungszulagen sind teilweise unter den Hochschullehrern umstritten. Es fehlt insbesondere noch an Konzepten, wie besondere Leistungen, z. B. in der Lehre, bestimmt werden. Die Honorierung von guten Leistungen in der Forschung beschränkt sich zum großen Teil auf die Belohnung besonders hoher Drittmitteleinwerbung. W 1 ist den Juniorprofessoren vorbehalten. Hier gibt es keine Leistungsbezüge, jedoch wird das Entgelt nach positiver Zwischenevaluation erhöht. Die nachfolgend angegebenen Grundgehaltssätze sind vom Stand 2009. (de)
  • Die Besoldungsordnung W regelt die Amtbezüge für Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Sie wurde durch das Professorenbesoldungsreformgesetz als Ersatz für die Besoldungsordnung C eingeführt. Der Buchstabe „W“ steht für Wissenschaft. Die Entlohnung ist in der Besoldungsordnung W in der Regel niedriger als in der früheren Besoldungsordnung C. Die Grundgehälter sind bei W im Gegensatz zu C altersunabhängig und können bei W 2 und W 3 um Zulagen erhöht werden, die zu maximal 40 % des Grundgehaltssatzes ruhegehaltfähig sind. Bei den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 können in folgenden Fällen Leistungsbezüge hinzukommen: * aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen; * für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung, Kunst und Nachwuchsförderung; * für die Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung (z. B. Dekan, Prorektor usw.). Die Leistungszulagen sind teilweise unter den Hochschullehrern umstritten. Es fehlt insbesondere noch an Konzepten, wie besondere Leistungen, z. B. in der Lehre, bestimmt werden. Die Honorierung von guten Leistungen in der Forschung beschränkt sich zum großen Teil auf die Belohnung besonders hoher Drittmitteleinwerbung. W 1 ist den Juniorprofessoren vorbehalten. Hier gibt es keine Leistungsbezüge, jedoch wird das Entgelt nach positiver Zwischenevaluation erhöht. Die nachfolgend angegebenen Grundgehaltssätze sind vom Stand 2009. (de)
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  • Die Besoldungsordnung W regelt die Amtbezüge für Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Sie wurde durch das Professorenbesoldungsreformgesetz als Ersatz für die Besoldungsordnung C eingeführt. Der Buchstabe „W“ steht für Wissenschaft. Die Entlohnung ist in der Besoldungsordnung W in der Regel niedriger als in der früheren Besoldungsordnung C. Die Grundgehälter sind bei W im Gegensatz zu C altersunabhängig und können bei W 2 und W 3 um Zulagen erhöht werden, die zu maximal 40 % des Grundgehaltssatzes ruhegehaltfähig sind. (de)
  • Die Besoldungsordnung W regelt die Amtbezüge für Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Sie wurde durch das Professorenbesoldungsreformgesetz als Ersatz für die Besoldungsordnung C eingeführt. Der Buchstabe „W“ steht für Wissenschaft. Die Entlohnung ist in der Besoldungsordnung W in der Regel niedriger als in der früheren Besoldungsordnung C. Die Grundgehälter sind bei W im Gegensatz zu C altersunabhängig und können bei W 2 und W 3 um Zulagen erhöht werden, die zu maximal 40 % des Grundgehaltssatzes ruhegehaltfähig sind. (de)
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  • Besoldungsordnung W (de)
  • Besoldungsordnung W (de)
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