Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) heißen die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Diese Vorschriften gelten für alle Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und befassen sich mit allen Aspekten des Gesundheitsschutzes wie z. B. den Grundsätzen der Prävention, der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.

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  • Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) heißen die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Diese Vorschriften gelten für alle Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und befassen sich mit allen Aspekten des Gesundheitsschutzes wie z. B. den Grundsätzen der Prävention, der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. 2014 wurde die BGV als DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften 1–84 zusammengefasst. Mit den DGUV-Vorschriften wurden die nahezu identischen Vorschriften des BGV A1 und des GUV-V A1 außer Kraft gesetzt und in eine Vorschrift überführt. Die DGUV-Vorschriften stellen sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Als wichtigste BG-Vorschrift gilt die DGUV-Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention –, die die alte BGV A1 von 2004 nochmal „gestrafft“ und am 1. August 2014 abgelöst hat. Im Grundsatz sind die Unfallverhütungsvorschriften Ausfluss der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien (hier der 89/391/EWG und der 91/383/EWG). Die Berufsgenossenschaften sind als beliehene Behörden ((gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG) und nach SGB VII) für die Umsetzung der aus der Rahmenrichtlinie resultierenden Gesetze (dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den nachfolgenden Verordnungen) zuständig. (de)
  • Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) heißen die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Diese Vorschriften gelten für alle Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und befassen sich mit allen Aspekten des Gesundheitsschutzes wie z. B. den Grundsätzen der Prävention, der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. 2014 wurde die BGV als DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften 1–84 zusammengefasst. Mit den DGUV-Vorschriften wurden die nahezu identischen Vorschriften des BGV A1 und des GUV-V A1 außer Kraft gesetzt und in eine Vorschrift überführt. Die DGUV-Vorschriften stellen sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Als wichtigste BG-Vorschrift gilt die DGUV-Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention –, die die alte BGV A1 von 2004 nochmal „gestrafft“ und am 1. August 2014 abgelöst hat. Im Grundsatz sind die Unfallverhütungsvorschriften Ausfluss der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien (hier der 89/391/EWG und der 91/383/EWG). Die Berufsgenossenschaften sind als beliehene Behörden ((gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG) und nach SGB VII) für die Umsetzung der aus der Rahmenrichtlinie resultierenden Gesetze (dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den nachfolgenden Verordnungen) zuständig. (de)
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  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (de)
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