Unter Bereederung versteht man die technische und kaufmännische Betriebsführung von Seeschiffen. Der Eigentümer des Schiffes (Reeder) kann die Bereederung einem Dienstleister übertragen. In diesem Fall nennt man den beauftragten Dienstleister Vertragsreeder oder Schiffsmanager. Die übertragenen Aufgaben sowie Pflichten, Vergütung, Haftungsfragen und sonstige wesentliche Punkte werden im Bereederungsvertrag geregelt. Als Grundlage können Musterverträge dienen, wie sie z. B. die BIMCO herausgegeben hat.

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  • Unter Bereederung versteht man die technische und kaufmännische Betriebsführung von Seeschiffen. Der Eigentümer des Schiffes (Reeder) kann die Bereederung einem Dienstleister übertragen. In diesem Fall nennt man den beauftragten Dienstleister Vertragsreeder oder Schiffsmanager. Die übertragenen Aufgaben sowie Pflichten, Vergütung, Haftungsfragen und sonstige wesentliche Punkte werden im Bereederungsvertrag geregelt. Als Grundlage können Musterverträge dienen, wie sie z. B. die BIMCO herausgegeben hat. (de)
  • Unter Bereederung versteht man die technische und kaufmännische Betriebsführung von Seeschiffen. Der Eigentümer des Schiffes (Reeder) kann die Bereederung einem Dienstleister übertragen. In diesem Fall nennt man den beauftragten Dienstleister Vertragsreeder oder Schiffsmanager. Die übertragenen Aufgaben sowie Pflichten, Vergütung, Haftungsfragen und sonstige wesentliche Punkte werden im Bereederungsvertrag geregelt. Als Grundlage können Musterverträge dienen, wie sie z. B. die BIMCO herausgegeben hat. (de)
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  • Unter Bereederung versteht man die technische und kaufmännische Betriebsführung von Seeschiffen. Der Eigentümer des Schiffes (Reeder) kann die Bereederung einem Dienstleister übertragen. In diesem Fall nennt man den beauftragten Dienstleister Vertragsreeder oder Schiffsmanager. Die übertragenen Aufgaben sowie Pflichten, Vergütung, Haftungsfragen und sonstige wesentliche Punkte werden im Bereederungsvertrag geregelt. Als Grundlage können Musterverträge dienen, wie sie z. B. die BIMCO herausgegeben hat. (de)
  • Unter Bereederung versteht man die technische und kaufmännische Betriebsführung von Seeschiffen. Der Eigentümer des Schiffes (Reeder) kann die Bereederung einem Dienstleister übertragen. In diesem Fall nennt man den beauftragten Dienstleister Vertragsreeder oder Schiffsmanager. Die übertragenen Aufgaben sowie Pflichten, Vergütung, Haftungsfragen und sonstige wesentliche Punkte werden im Bereederungsvertrag geregelt. Als Grundlage können Musterverträge dienen, wie sie z. B. die BIMCO herausgegeben hat. (de)
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  • Bereederung (de)
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