Der Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR war die Voraussetzung für Besuche und Reisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) zur Einreise in die Hauptstadt der DDR (Ost-Berlin) bzw. die DDR selbst (kursiv: Originaltext DDR). Für Westdeutsche (Bürger der BRD) und Ausländer war die Einreise mit einem gültigen Reisepass nach direkter Visumerteilung an der Grenzübergangsstelle sofort möglich, allerdings nur für das Stadtgebiet von Ost-Berlin.

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  • Der Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR war die Voraussetzung für Besuche und Reisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) zur Einreise in die Hauptstadt der DDR (Ost-Berlin) bzw. die DDR selbst (kursiv: Originaltext DDR). Für Westdeutsche (Bürger der BRD) und Ausländer war die Einreise mit einem gültigen Reisepass nach direkter Visumerteilung an der Grenzübergangsstelle sofort möglich, allerdings nur für das Stadtgebiet von Ost-Berlin. Für die Einreise aus Westdeutschland in die DDR - beispielsweise im grenznahen Verkehr an der innerdeutschen Grenze - wurden andere Regelungen angewendet. Auch hier bestanden Unterschiede zwischen West-Berlinern und Personen der BRD (aus Westdeutschland), da die DDR-Behörden Bundes-Reisepässe von West-Berlinern nicht anerkannten. West-Berliner konnten im gesamten Ostblock nur mit dem „behelfsmäßigen Berliner Personalausweis“ reisen. (de)
  • Der Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR war die Voraussetzung für Besuche und Reisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) zur Einreise in die Hauptstadt der DDR (Ost-Berlin) bzw. die DDR selbst (kursiv: Originaltext DDR). Für Westdeutsche (Bürger der BRD) und Ausländer war die Einreise mit einem gültigen Reisepass nach direkter Visumerteilung an der Grenzübergangsstelle sofort möglich, allerdings nur für das Stadtgebiet von Ost-Berlin. Für die Einreise aus Westdeutschland in die DDR - beispielsweise im grenznahen Verkehr an der innerdeutschen Grenze - wurden andere Regelungen angewendet. Auch hier bestanden Unterschiede zwischen West-Berlinern und Personen der BRD (aus Westdeutschland), da die DDR-Behörden Bundes-Reisepässe von West-Berlinern nicht anerkannten. West-Berliner konnten im gesamten Ostblock nur mit dem „behelfsmäßigen Berliner Personalausweis“ reisen. (de)
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  • Der Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR war die Voraussetzung für Besuche und Reisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) zur Einreise in die Hauptstadt der DDR (Ost-Berlin) bzw. die DDR selbst (kursiv: Originaltext DDR). Für Westdeutsche (Bürger der BRD) und Ausländer war die Einreise mit einem gültigen Reisepass nach direkter Visumerteilung an der Grenzübergangsstelle sofort möglich, allerdings nur für das Stadtgebiet von Ost-Berlin. (de)
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