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- Die Beleidigung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Sie zählt zu den Ehrdelikten und ist im 14. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der die Ehrdelikte umfasst, in § 185 normiert. Das Äußerungsdelikt wird durch die Kundgabe einer ehrenrührigen Behauptung begangen. (de)
- Die Beleidigung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Sie zählt zu den Ehrdelikten und ist im 14. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der die Ehrdelikte umfasst, in § 185 normiert. Das Äußerungsdelikt wird durch die Kundgabe einer ehrenrührigen Behauptung begangen. (de)
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- Die Beleidigung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Sie zählt zu den Ehrdelikten und ist im 14. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der die Ehrdelikte umfasst, in § 185 normiert. Das Äußerungsdelikt wird durch die Kundgabe einer ehrenrührigen Behauptung begangen. (de)
- Die Beleidigung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Sie zählt zu den Ehrdelikten und ist im 14. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der die Ehrdelikte umfasst, in § 185 normiert. Das Äußerungsdelikt wird durch die Kundgabe einer ehrenrührigen Behauptung begangen. (de)
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- Beleidigung (Deutschland) (de)
- Beleidigung (Deutschland) (de)
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