Als Bekannter Versender (engl. Known Consignor) wird der Status beschrieben, den Unternehmen bisher für sich beanspruchen konnten und der sie dazu berechtigt, sogenannte "sichere" Luftfracht zu versenden. Ab dem 29. April 2013 gilt dieser Status nicht mehr. Unternehmen müssen sich neu validieren lassen und bis zu diesem Datum vom Luftfahrt-Bundesamt den neuen Status des behördlich anerkannten "bekannten Versenders" (bV) erhalten. Verstreicht diese Frist und ein Unternehmen ist nicht validiert, muss die jeweilige Luftfracht von einem dafür geeigneten Dienstleister gesondert geprüft, geröntgt und freigegeben werden, bevor es in ein Luftfahrzeug verladen werden darf. Somit entsteht für den Versender neben erhöhten Frachtkosten das Risiko von Lieferverzögerungen.

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  • Als Bekannter Versender (engl. Known Consignor) wird der Status beschrieben, den Unternehmen bisher für sich beanspruchen konnten und der sie dazu berechtigt, sogenannte "sichere" Luftfracht zu versenden. Ab dem 29. April 2013 gilt dieser Status nicht mehr. Unternehmen müssen sich neu validieren lassen und bis zu diesem Datum vom Luftfahrt-Bundesamt den neuen Status des behördlich anerkannten "bekannten Versenders" (bV) erhalten. Verstreicht diese Frist und ein Unternehmen ist nicht validiert, muss die jeweilige Luftfracht von einem dafür geeigneten Dienstleister gesondert geprüft, geröntgt und freigegeben werden, bevor es in ein Luftfahrzeug verladen werden darf. Somit entsteht für den Versender neben erhöhten Frachtkosten das Risiko von Lieferverzögerungen. (de)
  • Als Bekannter Versender (engl. Known Consignor) wird der Status beschrieben, den Unternehmen bisher für sich beanspruchen konnten und der sie dazu berechtigt, sogenannte "sichere" Luftfracht zu versenden. Ab dem 29. April 2013 gilt dieser Status nicht mehr. Unternehmen müssen sich neu validieren lassen und bis zu diesem Datum vom Luftfahrt-Bundesamt den neuen Status des behördlich anerkannten "bekannten Versenders" (bV) erhalten. Verstreicht diese Frist und ein Unternehmen ist nicht validiert, muss die jeweilige Luftfracht von einem dafür geeigneten Dienstleister gesondert geprüft, geröntgt und freigegeben werden, bevor es in ein Luftfahrzeug verladen werden darf. Somit entsteht für den Versender neben erhöhten Frachtkosten das Risiko von Lieferverzögerungen. (de)
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  • Als Bekannter Versender (engl. Known Consignor) wird der Status beschrieben, den Unternehmen bisher für sich beanspruchen konnten und der sie dazu berechtigt, sogenannte "sichere" Luftfracht zu versenden. Ab dem 29. April 2013 gilt dieser Status nicht mehr. Unternehmen müssen sich neu validieren lassen und bis zu diesem Datum vom Luftfahrt-Bundesamt den neuen Status des behördlich anerkannten "bekannten Versenders" (bV) erhalten. Verstreicht diese Frist und ein Unternehmen ist nicht validiert, muss die jeweilige Luftfracht von einem dafür geeigneten Dienstleister gesondert geprüft, geröntgt und freigegeben werden, bevor es in ein Luftfahrzeug verladen werden darf. Somit entsteht für den Versender neben erhöhten Frachtkosten das Risiko von Lieferverzögerungen. (de)
  • Als Bekannter Versender (engl. Known Consignor) wird der Status beschrieben, den Unternehmen bisher für sich beanspruchen konnten und der sie dazu berechtigt, sogenannte "sichere" Luftfracht zu versenden. Ab dem 29. April 2013 gilt dieser Status nicht mehr. Unternehmen müssen sich neu validieren lassen und bis zu diesem Datum vom Luftfahrt-Bundesamt den neuen Status des behördlich anerkannten "bekannten Versenders" (bV) erhalten. Verstreicht diese Frist und ein Unternehmen ist nicht validiert, muss die jeweilige Luftfracht von einem dafür geeigneten Dienstleister gesondert geprüft, geröntgt und freigegeben werden, bevor es in ein Luftfahrzeug verladen werden darf. Somit entsteht für den Versender neben erhöhten Frachtkosten das Risiko von Lieferverzögerungen. (de)
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  • Bekannter Versender (de)
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